maybefindus am 13.10.2009 um 17:31 Uhr
Gibt es die erstaustattung nur wenn man auch hartz 4 oder ähnliches bezieht? Also welche "Kriterien" muss man für die Ausstattung erfüllen? Danke im voraus für eure antworten =)

Beim Sozialamt nachfragen,aber es gibt sehr wahrscheinlich nichts Neues,nur guterhaltene Sachen aus dem sozialladen.
Das kommt als erstes auf Dein Alter und Dein Einkommen an. Ist vermutlich Deine erste Wohnung?

dann bekommst du die erstaustattung vom amt. du sagtest hartz4, dann auf jeden fall. zwar nicht immer neu, aber in jedem fall brauchbar. auch wenn die hübschen!?damen das verneinen, du hast da ein recht drauf. kriterien brauchst du keine. du hast anspruch auf ein mindestmaß der austattung als bürger.
Melek1 am 13. Oktober 2009 17:35 Aber nur,wenn es wirklich die allererste Wohnung ist ;-)
maybefindus am 13. Oktober 2009 17:38 Ja und krieg ich den Anspruch auch wenn die wohnung das jugend amt zahlt oder ich eine ausbildung habe sprich keine leistung beziehe?
welle28 am 13. Oktober 2009 17:41 aslo ich habe noch nie gehört, das das jugendamt irgendwelche wohnungen bezahlt. wenn du keine sozialleistungen beziehst, dann kommt es auf deine einnahmen an. und wenn diese zu gering sind, dann kannst du diesen anspruch nutzen.
maybefindus am 16. Oktober 2009 15:59 Das Jugendamt bezahlt die Mieten für eine Wohnung bzw gibt einen Teil dazu wenn du z.B noch unter 18 bist oder du in die Kriterien passt das sie dich noch bis 25 Betreuen müssen ;)
welle28 am 13. Oktober 2009 17:39 wir reden nicht von einer wohnung sondern von einer austattung.
erstbezug einer eigenen wohnung und du darfst diese leistung noch nie bekommen haben je nach stadt/arge/landkreis könnte es sein, das jemand kommt und schaut was du brauchst... aber es steht dir in jedem fall zu, kannst ja nich aufm fußboden schlafen
Es muss aber auch der Anspruch auf eine Wohnung vorhanden sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen wie Behinderungen, auch langer Knastaufenthalt kann Eingliederungshilfe gewährt werden. Oder wenn unverschuldet der Hausrat zerstört, vernichtet wurde.(Brand, Wasserschaden u.ä.) Weiteres steht im SGB. Beratungsstelle aufsuchen wie Caritas Diazöse oder Stadtverwaltung.
Solltest du z.b Umgezogen sein auf Anweisung der ARGE weil deine Wohnung unangemessen hoch in der Miete war steht dir Erstausstattung zu.
Du wirst einen Antrag stellen auf das was du brauchst, brauchste einen Herd weil in der neuen Wohnung keine Küche vorhanden ist kannste dir eine Behilfe zu einer Küche einholen. Ich warne gleich eine Luxus-Prunk-Küche kannste net erwarten, dafür das was am wichtigsten ist ein Herd und Schränke.
Solltest du gar nix besitzen dann kannste alles was du nicht hast(Töpfe, Tisch, Stuhl, Bett usw. beantragen, was dir die ARGE dann zugesteht entscheidet ganz allein deine SB von der ARGE. Auch macht die ARGE Hausbesuche um zu Kontrollieren ob du wirklich diese Beantragten Einrichtungsgegenstände benötigst.
Was sie wirklich übernehmen sind Gardinen und eine Matraze für dein Bett. Hier sind je nach Kommune bis zu 240Euro Beihilfe möglich. Wie bei allem gilt immer du musst bedürftig sein, manche ARGE hat schon Kaufbelege zur Durchsicht gefordert. Also kein Schindluder mit treiben.
Ja das weiß ich aber immerhin gebraucht als gar nichts...
Da kaufe ich sogar,von Menschen die im Überfluss leben,jedes Jahr was Neues brauchen,und die Sachen sind prima in schuss!