Erstattungsanspruch gemäß §§ 102 ff
Hallo zusammen ich hoffe , dass mir jemand helfen kann den Brief zu entschlüsseln. Ich habe vor ein Paar Monaten KDU (wongeld) beantragt, da ich in der Ausbildung bin und nur schwer um die Runden komme jetzt hab ich einen Brief bekommen mit dem ich leider nicht viel anfangen kann: hiermit zeige ich Ihnen an, dass ich für ------------------------------- seit dem 1.juni 2013 Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 89.30 und ab01.August 2013 von 19.30 zahle. Nach meiner Feststellung hat die genannte Person einen Anspruch auf Wohngeld .
Hiermit mache ich meinen Erstattungsanspruch nach §§ 102 SGB X geltend.
Da die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II Schwankunegen unterworfen sind, bitte ich Sie, mich vor Bewilligung Ihrer Leistung zu benachrichtigen und die Nachzahlung zunächst einzubehalten.Ich werde Ihnen dann die Höhe meines Erstattungsanspruchs mitteilen.
Wenn ich das richtig verstehe bekomm ich nur 19,30 Euro Wohngeld,bin mir aber nicht so recht sicher.
Kann mir jemand helfen?
2 Antworten
Ich gehe davon aus, dass du die Kopie der Anmeldung eines Erstattungsanspruchs des Jobcenters an die zuständige Wohngeldbehörde bekommen hast. Hierin zeigt das Jobcenter der Wohngeldbehörde an, dass du vom 01.06.2013 bis 31.07.2013 89,30 EUR und ab 01.08.2013 19,30 EUR Leistungen nach dem SGB II erhalten hast bzw. erhältst und dass die Wohngeldstelle für den Fall, dass du dort Leistungen beantragst erst einmal das Geld an das Jobcenter quasi zurückzahlen soll. Wenn ein möglicher Wohngeldanspruch höher wäre als die o. g. Beträge hat das Jobcenter nämlich Leistungen erbracht, die es nicht hätte erbringen müssen, wenn Wohngeld bereits bewilligt worden wäre.
Ich rate dir, gleich in der nächsten Woche einen Wohngeldantrag zu stellen. Vermutlich ist die Leistung nach dem WoGG höher als die Leistungen für Unterkunft, die du derzeit vom Jobcenter erhältst.
Wenn dir dann Wohngeld bewilligt wird, wird dieses für den Monat Juli in Höhe von 89,30 EUR an das Jobcenter erstattet. Sollte die Bearbeitung länger dauern, dann auch noch für den Monat August in Höhe von 19,30 EUR. Ist dein monatlicher Wohngeldanspruch höher als diese Beträge bekommst du die Differenz ausgezahlt. Für den Monat Juni wird nichts erstattet, weil Wohngeld erst ab Ersten des Monats der Antragstellung bewilligt wird. Ab aktuellem Zahlungsabschnitt darf die Wohngeldbehörde dann nicht mehr an das Jobcenter erstatten, d. h. du bekommst das Wohngeld in voller Höhe ausgezahlt.
Im Ergebnis bist du nicht mehr Jobcenterkundin sondern Wohngeldempfängerin.
Ich hoffe, ich habe das nicht zu kompliziert erläutert. Falls du noch Fragen hast, kannst du mich ja anschreiben.
Vielen Dank für die Mühe und die tolle Antwort. Das mit den Ämtern kann einen wirklich ganz verrückt machen. Ich hab anfangs KDU und BAB gleichzeitig beantragt das war im März. Die Arge meinte ich müsste erst einen Ablehnungsbescheid von BAB haben um KDU zu bekommen. Laut der Dame von der Arge würde ich ca 190 Euro KDU bekommen. Ablehnungsbescheid von BAB hatte ich dan endlich vor 2 Wochen im Briefkasten und wurde an die Arge geschickt. Jetzt sieht das schreiben für mich allerdings so aus das ich auch ein KDU bekomme sondern ich wieder weitergeleitet wurde an die Stadt oder sehe ich das falsch? Meine größte Befürchtung ist das ich jetzt dann wirklich nur 19,30 Wohngeld bekommen werde weil die mir von der Arge nicht sagen können wie sie den Erstattungsanspruch berechnet haben/gestern angerufen. Hab das ganze beantragt weil ich im Mai 25 wurde und mir kein Kindergeld mehr zusteht.Und 190 Euro oder 19,30 ist ein weiter Unterschied.Ich komm jetzt in das 3 Lehrjahr und bin wirklich manchmal davor meine Lehre zu schmeißen.
Du bekommst wie richtig erkannt,ab 01.08.2013 , einen Zuschuss von 19.30 € im Monat !!! Da du Leistungen vom Jobcenter bekommen hast,haben die einen Erstattungsantrag gestellt,weil die ihr Geld wieder haben wollen.
Danke :)