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Erstattung trotz nicht eindeutiger Quittung?

gefragt von GeorgieMan am 27.10.2009 um 17:37 Uhr

Hallo,

der Käufer meines Autos möchte Ansprüche geltend machen er hat reifne sowie bremsen reparieren lassen auf den quittungen taucht jedoch keine Mengenangabe o.ä auf es sit nur die Firma vermerkt, eine Nummer und die Wörter "Reifen + Montage 100€" sowie "Bremsklötze & Bremsscheiben erneuert 150€" Ist dies Rechtens? Der Käufer hätte die Reifen doch auf jeden X beliebigen Fahrzeug montieren lassen können genau wie die Bremsen! Bei den Reifen sollen es 2 Stück gewesen sein aber das steht nirgends.

Vielen Dank für die Hilfe

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Recht x 35.224 Werkstatt x 395 Quittung x 34

anonym
beantwortet von waltghaupt am 28. Oktober 2009 15:59
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bei einem Privatkauf hat er keine Garantie und keine weiteren Rechte, da er in der Regel das Fahrzeug wie besehen kauft und wenn die Reifen bereits abgefahren waren hätte er die beim Kauf bereits bemängeln müssen und auch der Zustand der Bremsen ist ersichtlich. Forderung ignorieren


macolli
beantwortet von macolli am 27. Oktober 2009 17:47
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