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Erstattung Abschleppkosten(Panne) durch Versicherung???

gefragt von strandmaus am 21.10.2009 um 18:50 Uhr

mir wurde erzählt dass aus einem Schutzbrief bei der Kfz-Versicherung (in diesem Fall mit Teilkasko bei Kravag) heraus, es möglich sein soll dass nach einer Panne ein Fahrzeug dass in etwa 125 km vom heimatort entfernt stehen geblieben ist abgeschleppt wird (Kosten 500 €), die Rechnung bezahlt wurde und die Kosten nun von der Versicherung zurückgeholt werden können. Lediglich die Selbstbeteiligung muss man zahlen......das ist doch ein ente, oder?


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meleaga
beantwortet von meleaga am 21. Oktober 2009 18:53
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Teikasko gilt nicht für Pannen!!!! Wenn du einen Schutzbrief hast, die zahlen das . Hast du jetzt eine Schutzbrief bei der Verischerung ja oder Nein?

Kommentar von strandmaus am 21. Oktober 2009 18:56

einen schutzbrief hat diese person aber wie gesagt es war 125 km von zuhause entfernt und der schutzbrief sagt soweit ich weiß aus dass sie maximal bis zur nächsten werkstatt bzw. einer werkstatt der wahl im näheren umkreis gefahren wird

Kommentar von 8d023b79990bd82da4d027a822c571ffsmallmeleaga am 21. Oktober 2009 18:59

wenn ein Schutzbrief besteht wird es auch von denen übernommen!!! Es kann nur sein, daß er ein Teil selbst zahlen muß. Bei Auslandsschäden werden die Kosten zu 100% übernommen

Kommentar von strandmaus am 21. Oktober 2009 19:06

okay... danke schön



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