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Erstattet eine Betriebshaftplichtversicherung einen Schaden eines Mitarbeiters?

gefragt von duedotom am 03.08.2008 um 21:45 Uhr

Ein Bekannter von mir hat in seinem Betrieb mit dem Stapler das Auto eines anderen Kollegen beschädigt. Jetzt fordert sein Chef das er den Schaden ersetzen muss, da angeblich die Betriebshaftplicht nicht für einen Schaden bei einem Mitarbeiter aufkommt. Kann das richtig sein oder will er es nur nicht melden?

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1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 3. August 2008 21:54
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Nein, das ist nicht richtig! Der Chef will das wohl nur nicht melden!

Grundsätzlich gilt:

Ein Arbeitnehmer ist bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit immer nur Vollzugsgehilfe des Arbeitgebers. Alle Schäden die durch den Arbeitnehmer entstehen fallen dem Betrieb bzw. dem Arbeitgeber zur Last! Ausgenommen davon sind nur Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 3. August 2008 21:58

DH - Da hat der Chef wohl Angst hochgestuft zu werden, wie es bei der Betriebshaftpflicht üblich ist....

Kommentar von migrowe am 3. Oktober 2008 09:54

@monja1995: Du verwechselst die Kfz- mit der Betriebshaftpflichtversicherung.


anonym
beantwortet von Rizzo am 3. August 2008 21:49
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Erstens müsste die BHV zahlen, wüsste nicht, was dagegen spricht, sofern der Stapler auf dem Betriebsgelände fuhr und nicht auf ner öffentlichen Straße für die er nicht berechtigt war. Zweitens ist die Inanspruchnahme des MA persönlich nicht statthaft, es sei denn, es liegt mindestens grobe Fahrlässigkeit oder eher noch Vorsatz vor. Chefs sind auch nicht zwangsläufig schlauer als Ihre Aushilfskräfte.

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 3. August 2008 21:58

> nicht auf ner öffentlichen Straße für die er nicht berechtigt war.

Selbst dann fällt das auf den Betrieb bzw. Arbeitgeber zurück, wenn dieser das angeordnet oder geduldet hat!

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 22:02

Jein, meistens sind die Mitarbeiter offiziell über solche Verbote belehrt und haben mal eben abgekürzt. In einem solchen Fall hätte der MA schlechte Karten. Aber auf dem Betriebsgelände eigentlich eine klare Angelegenheit, also nach den Infos eindeutig Problem des Chefs, nicht des MA. Es gibt allerdings auch kleine Klitschen, die nicht mal ne BHV haben, dann wäre das Rumgezicke jedenfalls nicht verwunderlich.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. August 2008 22:05

Hallo...er hat nicht ein "Kundenauto" beschädigt sondern das eines Kollegen (Mitarbeiters) .... das macht den Unterschied.

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 22:08

Ja? Wo ist da der Unterschied? Gehört das Auto dem Betrieb? Betriebseigenes Dienstfahrzeug wäre tatsächlich ein Unterschied, da dann ein Eigenschaden vorliegt. Ansonsten: Auto des Kunden, des Mitarbeiters, des Papstes: egal.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. August 2008 22:13

es ist nicht egal. Die Versicherung zahlt nicht bei "Beschädigungen" wie sie hier z.B. unter Mitarbeitern entstanden sind. Lies mal in den Versicherungsunterlagen....

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 22:21

Die Versicherung zahlt nicht bei Eigenschäden oder durch den Vertrag mitversicherten Personen untereinander. Das Privat-Kfz des MA bleibt aber außen vor, da weder vom Vertrag erfasst noch Betriebskapital. Versicherte Person = Betrieb incl. Erfüllungsgehilfen, MA als Privatmann ist außen vor. Sonst würde ja jemand, der Privat ein Fischbrötchen seiner eigenen Firma kauft und daran krank wird, keine Entschädigungsleistung erhalten... Lies du auch mal... ;)

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. August 2008 23:09

na, das mit dem "Fischbrötchen" ist sehr weit hergeholt. Versichert sind alle Mitarbeiter des Unternehmens gegen Ansprüche (Schäden) Dritter....aber nicht untereinander ! Habe selbst einen Firma und natürlich auch eine Betriebshaftpflichtversicherung....aber sie würde niemals bezahlen wenn ich das Auto eines Mitarbeiters beschädige. Denn die sind ja in dem Vertrag mitversichert...gegen Schäden die sie "Dritten" zufügen.

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 23:23

Der Mitarbeiter ist ja nur mitversichert, solange er in Ausübung seiner Tätigkeit ist. Da sein Auto damit aber gar nichts zu tun hat, betrifft ihn der Schaden als Privatperson. Und als solche ist er auch nicht über den Vertrag seines Arbeitgebers versichert. Viel wichtiger ist dein u.a. Zitat: Der Mitarbeiter ist Erfüllungsgehilfe des Chefs und bei ihm auch mitversichert, aber eben nicht umgekehrt! Und dein Zitat sagt aus: Versicherungsnehmer also Firma erleidet Schaden durch Mitarbeiter, dann kein Versicherungsschutz, da quasi Firma sich hier den Schaden selbst verursacht hat. Aber der Chef, bzw. die Firma schadet in dieser o. g. Frage dem Mitarbeiter als Privatmann, also als "Dritten". Da haben wir dann eine klare Trennung. In diesem Falle ist also Verursacher Firma, Geschädigter Mustermann. Macht Mustermann den Schaden und die Firma ist Geschädigt, ist Verursacher Firma (durch Erfüllungsgehilfen Mustermann verursacht), Geschädigter ebenfalls Firma. Und da endet dann der Versicherungsschutz. Die Unterscheidung wann der MA als Erfüllungsgehilfe und wann als Privatmensch betroffen ist, ist wesentlich.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 3. August 2008 21:51
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Kann schon sein das die Versicherung bei Schäden unter Mitarbeitern nicht zahlt. Deine Autoversicherung zahlt ja auch nicht wenn Du z.B. das Auto Deines Bruders beschädugt.....

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 22:10

Klar zahlt die dann.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. August 2008 22:11

lies mal Deine Versicherungsunterlagen. Sie zahlt nicht !

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 22:16

Sorry, ich verkaufe den Kram seit 10 Jahren. Die Privathaftpflichtversicherung (nicht die Autoversicherung!) zahlt nicht, wenn Verwandtschaftsverhältnis + häusliche Gemeinschaft vorliegt, oder aber wenn es sich um geliehene Gegenstände handelt, z. B. Auto geliehen, dann irgendwas abgebrochen oder beim Beladen kaputtgemacht. Das wäre ja was, wenn du nen Unfall auf ner Kreuzung mit nem Verwandten hättest und die gesetzliche Pflichtversicherung von der Leistung frei wäre...

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. August 2008 22:18

sie zahlt nicht !!! Dann wäre ja unter Verwandten Tür und Tor geöffnet !!

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 22:26

Unfug. Tür und Tor geöffnet wie auch Kumpels, Freunden, Kegelbrüdern etc., das kann man auch nicht ausschließen... Im Zweifelsfall wird eh geprüft, ob Betrug vorliegt. Ich kenne die Bedingungen schon, keine Sorge. ;)

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. August 2008 22:35

..hast vielleicht nicht gut genug gelernt ! Ausgeschlossen von der Versicherung sind: 1. Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen; 2. Haftpflichtansprüche des Versicherungsnehmers, Halters oder Eigentümers gegen mitversicherte Personen wegen Sach- oder Vermögensschäden; Mitversicherte Personen sind auch die Mitarbeiter bei der Firma !!

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 22:41

Und aus welchem Vertrag bitte ist das jetzt zitiert? Privathaftpflicht oder Betriebshaftpflicht? Oder Kfz?

Kommentar von Rizzo am 3. August 2008 22:47

Eigentlich egal: Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche des VN (das ist die Firma in diesem Falle) gegen mitversicherte Personen, also auch Mitarbeiter... Zu deutsch: Mitarbeiter beschädigt Firmenwagen, Betriebshaftpflicht zahlt der Firma keinen Ersatz. (Der Mitarbeiter allerdings auch nicht, es sei den mindestens grobe Fahrlässigkeit etc., hatten wir schon.) Lesen ist gut, verstehen ist noch besser... Spaß. ;)


anonym
beantwortet von migrowe am 3. Oktober 2008 10:03
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Der Chef ist falsch informiert; durch wen auch immer. Die Firma muß ihrem Mitarbeiter den Schaden ersetzen und kann, sofern sie richtig versichert ist, die eigene BHV in Anspruch nehmen. Natürlich könnten dort Ausschlüsse vorhanden sein, z. B. bezüglich Staplern, deren Höchstgeschwindigkeit und Einsatzgebiet im öffentlichen oder nichtöffentlichen Verkehrsbereich.

Leider ist Freund @sunpoint auf dem "falschen Dampfer", gibt dadurch falsche Auskünfte und greift zudem noch @Rizzo an, der aber grundsätzlich mit seinen Aussagen Recht hat.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 3. August 2008 21:51
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Kann schon sein das die Versicherung bei Schäden unter Mitarbeitern nicht zahlt. Deine Autoversicherung zahlt ja auch nicht wenn Du z.B. das Auto Deines Bruders beschädugt.....

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 3. August 2008 21:51

..beschädigst.

Kommentar von migrowe am 3. Oktober 2008 10:12

Sehr geehrter Herr @sunpoint Braun, ich weiß nicht woher Sie Ihre Informationen beziehen, die Sie hier in Antworten verpacken. Lassen Sie sich aber bitte in aller Höflichkeit von einem Fachmann für Versicherungsrecht erklären, dass Ihre obigen Angaben zum Haftungsrecht - Betrieb oder Kfz - sämtlich falsch sind. Nichts für ungut!


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