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Erst Scheidung, wenn alles andere "geregelt" ist?

gefragt von fatal75 am 08.09.2008 um 12:25 Uhr

Hallo,

ich habe in 2 Wochen Scheidungstermin. Es ist zwar soweit alles geregelt, aber es ist noch kein Wort über Zugewinn gefallen. Ich habe gehört, dass erst geschieden wird, wenn ALLES geklärt ist. Kann mir da jemand helfen? Mir steht definitv etwas vom Zugwinn zu. Kann man den vielleicht jetzt schon beantragen und ich kann trotzdem diesen Monat geschieden werden?

Danke schon mal für eure Antworten


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MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 8. September 2008 12:37
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Solange noch Unklarheiten bestehen, wirst du widersprechen können. Was meint denn dein Anwalt?


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 8. September 2008 13:17
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Wenn geschieden werden soll, dann gibt es auch einen Rechtsanwalt, der alles erklären kann. Oder ist das eine Scheidung bei der nur einer einen Rechtsanwalt hat und der andere nicht? Dann wird es allerhöchste Zeit, daß auch der andere anwaltlich vertreten wird. Tatsächlich setzt der Familienrichter nämlich keinen Scheidungstermin an, solange nicht auch die sog. Folgesache, wie u.a. der Zugewinnausgleich, geregelt sind. Um Prozeßkosten zu sparen gehen die Eheleute dazu in der Regel vorher zu einem Notar und treffen eine Scheidungsfolgevereinbarung, in der auch der Zugewinn geregelt ist. Diese Vereinbarung muß dem Familiengericht dann vorgelegt werden, sonst gibt es keinen Termin (sollte da etwas ohne Ihr Wissen vorliegen?). Kann man sich außergerichtlich nicht einigen, dann muß die Folgesache "Zugewinn" durch das Gericht geregelt werden. Das wir aber nicht von sich aus tätig, sondern nur auf Antrag einer der beiden Parteien. Anträge an das Familiengericht kann man aber ausschließlich nur durch einen Rechtsanwalt stellen. Weil dort Anwaltszwang herrscht kann man das auf gar keinen Fall selbst. Man kann mithin nicht nur jetzt schon etwas tun, sondern man sollte jetzt etwas tun, auch um zu klären warum der Termin überhaupt angesetzt wird, ohne daß der Zugewinn geregelt ist.


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