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Erst Rechnung - Dann Mahnung - Ärger mit der Zeitarbeitsfirma

gefragt von JademuschelJademuschel am 02.06.2009 um 10:39 Uhr

Hallo

Ich hatte ja vor kurzem einen Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma bei mir für 4 Tage. Das hat mich über 800 Euro gekostet.

Diesen Mann habe ich dann fest eingestellt.

Die Zeitarbeitsfirma hat mit ihm dann rückwirkend einen Vertrag gemacht für nur diese 4 Tage. Also länger war er dort gar nicht eingestellt.

Bei mir hat er erst später angefangen.

Die Zeitarbeitsfirma hatte mich damals telefonisch kontaktiert und mich unter Druck gesetzt. Ich müßte nun eine Ablöse zahlen, denn ich hätte ja Herrn X bei mir eingestellt. Das war damals eine Fangfrage, denn davon wußten sie eigentlich gar nichts, wie sich später rausstellte. Ich habe dann telefonisch zugesagt das ich ihnen 500 Euro bezahle. Vorher wollten sie 1000 Euro.

Nun hatte ich aber auch hier mal nachgefragt und alle meinten das dies nicht rechtens wäre. Ich habe die Rechnung dann einfach nicht bezahlt. Nun habe ich natürlich eine Mahnung bekommen und bräuchte mal Eure Hilfe.

Was kann ich denen schreiben (bräuchte da Texthilfen von Euch) damit die Ruhe geben. Möchte nicht unbedingt damit auch noch zum Anwalt rennen.

Schriftlich haben die nichts von mir bekommen das ich eine Ablöse zahle.

Danke

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Mahnung x 307 Zeitarbeitsfirma x 37 Mustertext x 5

anonym
beantwortet von jwieck am 28. Oktober 2009 19:48
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Eine Ablöse gleich in welcher Form ist sogar auf höchster Ebene ausdrücklich verboten. Hat denn hier noch nie jemand vom sogenannten Bosman-Urteil gehört???

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 28. Oktober 2009 19:59

Ich habe noch nicht davon gehört. Hast Du da was schriftliches. Ich habe alles über einen Anwalt laufen lassen und der hat dann durchgeboxt, das ich nichts bezahlen muß. Aber die Anwaltskosten müßte ich tragen. Jedoch hat der Anwalt mir bis heute keine Rechnung zukommen lassen.

Kommentar von jwieck am 28. Oktober 2009 20:09

in o.g.Urteil ging es um einen Fussballprofi und die früher üblichen Ablösesummen, die zwar inzwischen weiter gezahlt werden allerdings unter der voraussetzung, das beide parteien dies auch so wollen, usw. vielleicht einfach mal bei wiki nachlesen, gleich der erste google-eintrag nach stichwort bosman-urteil.


anonym
beantwortet von alphonso am 2. Juni 2009 10:48
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Bei Zeitarbeitsfirmen ist es üblich, dass man deren Personal erst nach einer gewissen Zeit selbst fest anstellen darf. Du hast sicher einen Überlassungsvertrag unterschrieben. Irgendwo muss diese Sperrfrist aufgeführt sein, möglicherweise steht das in den AGBs. Ich befürchte allerdings, dass du zahlen musst. Im übrigen solltest du dich als Geschäftsmann nicht zu 100% auf den Rat der hier anwesenden Gemeinde verlassen, da viele definitiv keine Ahnung haben und nur ihre Meinung schreiben.

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 2. Juni 2009 10:54

Ja ich habe einen Überlassungsvertrag unterschrieben. Der ging aber nur über diese 4 Tage.

Als ich den Vertrag mit Herrn X gemacht habe, war er schon gar nicht mehr bei der Zeitarbeitsfirma angestellt.

In diesem Überlassungsvertrag steht auch nichts von einer Ablösesumme drin, falls ich den MItarbeiter bei mir einstellen sollte.

Kommentar von alphonso am 2. Juni 2009 11:00

Dann schreibe der Firma, dass du die Zahlung einer Ablösesumme entschieden ablehnst mit der Begründung, diese Vereinbarung sei nich Bestandteil des Überlassungsvertrages gewesen. Die werden dann reagieren und entweder einen Text aus den AGBs oder einen Gesetzestext zitieren. Wenn die vergessen haben auf die AGBs zu verweisen, geht das für dich vielleicht doch noch so aus, dass du nichts zahlen musst. Aber reagieren musst du auf jeden Fall. Ich spreche in solchen Fällen immer mit den Leuten - das meiste klärt sich so auf. Und wenn du die 500 € Ablöse zahlst, dann formuliere ein Schreiben, dass mit dieser Zahlung alle gegenseitigen Ansprüche in dieser Sache abgegolten sind.

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 2. Juni 2009 11:11

OK. Danke


anonym
beantwortet von steffi12345 am 2. Juni 2009 10:42
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nicht die ausbeuterfirmen in deine firma nehmen,lieber den menschen nen befristeten vertrag geben

Kommentar von Ee142f3fdf51432c2edd6ac414d9e958smallJademuschel am 2. Juni 2009 10:45

???

Kommentar von steffi12345 am 2. Juni 2009 10:54

die ausbeuterfirmen,damit meine ich die zeitarbeitsfirmen


anonym
beantwortet von anjanni am 2. Juni 2009 10:41
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Wenn sie nichts schriftlich haben, widersprich einfach mal ihrer Forderung. Eine mündliche Zusage werden sie ja nicht beweisen können (obwohl das natürlich auch ein Vertrag wäre).

Notfalls solltest Du aber doch noch einen Anwalt einschalten.

Kommentar von 3f7a9bcf33f8d0338111e79aa7305b97smallTrilobit am 2. Juni 2009 10:43

Den Anwalt sollte Jademuschel konsultieren, bevor sie irgendetwas schriftliches rausschickt, aus dem ihr im Zweifel ein Strick gedreht werden kann.


Trilobit
beantwortet von Trilobit am 2. Juni 2009 10:41
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Du hast es mündlich unterschieben :-)

Ich denke jedenfalls, dass da ein Vertrag zustande gekommen ist und du zahlen musst. Beweisbarkeit spielt erst vor Gericht eine Rolle.


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