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Erst Insolvenz, dann neue Firma?

gefragt von macgyver am 20.09.2008 um 11:12 Uhr

Mein Ex-Chef meldete mit seiner alten Firma Insolvenz an, wir Arbeitnehmer bekamen vorgezogenes Insolvenzgeld, arbeiteten die restlichen Aufträge ab und mussten dann kündigen. Heute lese ich auf www.insolvenzbekanntmachungen.de folgendes:....hat der Insolvenzverwalter am XX.XX.2008 dem Schuldner gegenüber erklärt, dass das Vermögen aus dessen neuen selbständigen Tätigkeit im Bereich der Xxxxxtätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit daher nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.... Kann man, obwohl man gerade eine Firma sozusagen an den Baum gefahren hat nahtlos eine neue gründen?

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neomatt
beantwortet von neomatt am 20. September 2008 11:17
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Ja, kann man. Manche machen das hauptberuflich. Das Erhalten der Firmen und das Einhalten ihrer Verpflichtungen betreiben sie als Zeitvertreib zwischendurch.

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 20. September 2008 11:26

genau so, es ist nichts mehr zusagen DH

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 20. September 2008 11:29

Zwischendurch wird auch schon mal auf den Namen der Frau gegründet und man ist dann angestellter Geschäftsführer etc. .......


bulli66
beantwortet von bulli66 am 20. September 2008 11:16
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leider ja. aber diese neue fa. wird entweder in einer komplett neuen richtung tätig sein, oder bei der gleichen tätigkeit wird die neue fa. au einen anderen namen angemeldet sein. dein alter chef wäre in diesen fall "geschäftsführer". kenne ein paar kleinere handwerksfirmen die dies so machen. einer sogar schon zum vierten mal. ist aber alles legal


anonym
beantwortet von Feuerwald am 21. September 2008 15:10
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Wie so oft, wie blabla, wenig Sachlichkeit. Und dafür gibt es dann noch "DH".

Die Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO ist nicht illegal und auch kein krummes Ding, sondern der Wille unserer demokratisch gewählten Volksvertreter. Ziel ist es, die Situation des Selbständigen im Insolvenzverfahren zu stärken, damit eben nicht mit sonderlichen Konstrukten, wie in der Vergangenheit teils üblich, gearbeitet werden muss.

Die Insolvenzgläubiger werden gem. § 295 Abs. 2 InsO befriedigt und fahren daher nicht schlechter, als im Fall einer Arbeitslosigkeit oder abhängigen Beschäftigung des Schuldners.

Daumen hoch für alle Selbständige, die nach einem Insolvenzereignis den Mut nicht verlieren und anstelle der Sozialhängematte, ein erneutes unternehmerische Risiko eingehen.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 20. September 2008 11:16
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Wie Du siehst ja und wie Du ebenso siehst gibt es auch da schon wieder Ansprüche, die der Insolvenzverwalter aber fpür das von ihm durchgeführte Verfahren ablehnt.

Was Dein Ex-Chef da gerade macht, riecht sehr nach einem Aufnahmeantrag für die Untersuchungshaft.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 20. September 2008 11:16
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Wahrscheinlich hat der die neue Firma kurz vor der Insolvenz der alten aufgebaut. Das machen leider relativ viele Geschäftsleute so.


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 20. September 2008 11:15
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Freunde von mir haben das auch gemacht... Entnehme diesem Vorgang, dass es rechtens ist... Schau mal bei der IHK nach, wer der "Macher" ist... manchmal setzen die nen neuen GF ein.


wim50
beantwortet von wim50 am 20. September 2008 11:14
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Nur so kommt man zu was. Als Leistungsträger.


Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 18. Juli 2009 00:25
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Mann kann, wenn keine strafrechtlichen Tatbestände des Inhabers gegen eine Gründung in der gewünschten Branche sprechen. Ansonsten ist den juristischen ausführungen von Feuerwald nichts hinzuzufügen.


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