Bei allen Hochzeiten, wo ich war, war es immer andersrum.Geht es auch so rum, dass man erst vor Gott das Ja-Wort gibt und es dann auf dem Amt schriftlich macht? Und wenn es geht, was fändet ihr schöner und warum?

du musst zuerst zum standesamt weil du den trauschein brauchst. andersrum gehts gar net. da traut dich kein pfarrer.

In Deutschland ist die Zivilehe vorgeschrieben. Juristisch gesehen zählt eine kirchliche Trauung nicht.

im standesamt wird deine ehe beurkundet, mit brief und siegel bist du dann verheiratet. in der kirche kannst du auch nein sagen, das zählt nicht mehr, denn du bist ja dann schon verheiratet.
thebrain am 20. September 2007 18:40 schade eigentlich ;-)

Es gibt nur die Möglichkeit zuerst zum Standesamt und dann darf erst kirchlich geheiratet werden. Und ich glaube, dass wer katholisch kirchlich heiraten will, sogar gefirmt werden muss!?
thebrain am 20. September 2007 18:49 genau genommen muss man vorher sogar beichten. und die brautmutter muss der braut und der brautvater dem bräutigam den segen geben mit weihwasser auf die stirn.
Ist doch egal wie rum wenn man sich liebt ist es doch nebensächlich was man als erstes macht. (abgesehen von der rechtlichen seite, den da kenn ich mich nicht aus)

Seit Bismarck das Standesamt eingeführt hat, muss man zunächst dorthin. Als Pfarrer braucht man die amtliche Urkunde über eine geschlossene Ehe, bevor man das Paar trauen darf.
Eine reine Kirchenehe, also eine Eheschließung in der Kirche ohne Beteiligung des Standesamtes ist zivilrechtlich ungültig.
Es wurde mal diskutiert, ob Paare, die erst im Rentenalter zueinanderfinden und im Falle der Eheschließung erhebliche finanzielle Einbußen durch den Wegfall der Witwenrente hinnehmen müssten, eine Kirchenehe eingehen, sich damit vor Gott als Ehepaar sehen und verstehen, vor dem Gesetz jedoch als unverheiratet gelten. Diese Idee ist jedoch wegen Spitzfindigkeit und Unlauterkeit abgelehnt worden (intern). Ich finde das gut so, denn gerade wir Christen haben in Bezug auf Ehrlichkeit und Lauterkeit eine Verpflichtung Gott gegenüber und eine Bringeschuld den Menschen gegenüber.
Gruß Barnabas

Es geht nicht umgekehrt, weil erst die Ehe "rechtlich" geschlossen sein muss, ehe man kirchlich heiraten kann. Vor einer kirchlichen Hochzeit müssen beide Brautleute getauft sein. Eine katholische Ehe kann nur ein katholisches Paar schließen. Ist einer der beiden edoch z.B. evangelisch, so muß der evangelische Partner ein Formular unterschreiben, dass er damit einverstanden ist, dass die Kinder, die aus dieser Ehe hervorgehen katholisch getauft werden. Die Katholische Eheschließung ist ein Sakrament, die evangelische Trauung eine Segnung der Ehe.
Es gibt keine andere Möglichkeit: zuerst muss die Ehe am Standesamt beurkundet werden, danach kann, wer will, zur "Kür" in die Kirche.
Die Pfarrer müssen die Urkunde prüfen, bevor sie eine Trauung durchführen können.

Du hast Probleme (kopfschüttel); die Reihenfolge ist doch wohl völlig egal.
genau so ists! :-)