Erst BaFög-Antrag abgelehnt, jetzt auch noch der Wohngeldantrag. Gibt es nocht weitere Möglichkeiten?

4 Antworten

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Der Grund der Ablehnung ist viel einfacher: Da es eine

Ablehnung wegen zu hohem Elterneinkommen war, ist es KEINE Ablehnung dem Grunde nach. Wer rein theoretisch die Chance auf Bafög hätte, wird von
Wohngeld ausgeschlossen.

Denn: Die Eltern verdienen ja zu gut.Das ist nur eine Ablehnung der Höhe nach und nicht dem Grunde nach.

Wohngeld bekommst du nur mit einem Ablehnungsbescheid von Bafög dem Grunde nach (zb Regelstudienzeit überschritten, zu später Fachwechsel)

Deine Ansprechpartner sind deine Eltern, denn da diese genug verdienen bist du erstmal von allen staatlichen Unterstützungen ausgeschlossen.

Du kannst aber noch einen Studienkredit aufnehmen.

Du bist unter 25 und deine Eltern sind in allen Belangen zu Unterhalt verpflichtet. Wenn du sonst keine Gelder bekommst, MÜSSEN sie dir zahlen.

Wärst du über 25 würde übrigens dein Freund zur Kasse gebeten.

Das ist nicht korrekt. Zur Bafög Berechnung würde der Freund nicht herangezogen werden wenn sie Ü25 wäre. Warum verbreitest du solche Halbwahrheiten?

Die Frage ist, hast du dich bei der Wohngeldbehörde zu einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft mit deinem Freund bekannt oder nicht?

Und ja, du hast recht. Die Ablehnung des Wohngeldes hat definitiv nichts mit dem Einkommen deiner Eltern zu tun. Ich vermute einen ganz anderen Grund. Es gibt auch noch die B-Idee und die heißt "Mindesteinkommen".

Ja, ich habe mich als Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft bekannt (was ja eigentlich nur so viel heißt dass wir ein Paar sind wen ich das richtig verstanden habe).

Was meinst du mit dem Mindesteinkommen?

Besteht da noch die Möglichkeit des Widerspruchs?

@Funter056
  • Ist dein Freund auch in Ausbildung? Dann ist das Wohngeldgesetz nämlich nicht auf euch anzuwenden (§ 20 Abs. 2 WoGG).
  • Um Wohngeld zu erhalten muss man nachweisen können wovon man lebt (sog. Mindesteinkommen). Wohngeld ist nämlich keine Hilfe zum Lebensunterhalt sondern nur ein kleiner Zuschuss zum Wohnen.
  • Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kannst du Widerspruch einlegen.
@TreudoofeTomate

•Nein, mein Freund ist nicht mehr in der Ausbildung. Er arbeitet ganz normal. Somit wäre das Wohngeldgesetz ja auf mich anzuwenden, oder?

• Im Moment lebe ich nur von den 190€ Kindergeld und meinen Ersparnissen, die werden aber auch nicht ewig reichen

@Funter056

Zwischenfrage, habt ihr einen Nullbescheid bekommen oder einen Ablehnungsbescheid?

Im ersten Fall verdient dein Freund zu viel, im zweiten viel zu wenig für euch beide.

@TreudoofeTomate

Einen Ablehnungsbescheid, wörtlich: "Ihr Antrag vom 25.04.2016 auf Gewährung von Mietzuschuss für die Zeit ab 01.04.2016 wird abgelehnt." Das Einkommen meines Freundes wurde gar nciht als Grund der Ablehnung angegeben, sondern das Einkommen meiner Eltern.

@Funter056

Hm... dann gibt es doch tatsächlich eine C-Idee. Ich hätte nicht gedacht, dass dieser Ablehnungsgrund tatsächlich häufig gelebt wird.

Steht möglicherweise im Bescheid, dass das Wohngeld abgelehnt wird, weil eine Bewilligung missbräuchlich wäre (§ 21 Nr. 3 WoGG)? In diesem Fall geht es indirekt tatsächlich um das Einkommen deiner Eltern. Wenn du nämlich deine Unterhaltsansprüche lt. BAföG-Bescheid nicht durchsetzt, handelt es sich um eine "unterlassene Einkommenserhöhung" im Sinne des Wohngeldgesetzes. Und dies ist tatsächlich ein Ablehnungsgrund.

Was nicht heißt, dass du nicht trotzdem Widerspruch einlegen kannst, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist. Du solltest dann aber nachweisen können, dass es für dich unzumutbar ist, deine Ansprüche bei deinen Eltern durchzusetzen.

@TreudoofeTomate

Von Missbrauch steht in dem Bescheid nichts.

Ich werde definiv ein Widerspruchsschreiben einlegen und hoffen, dass ich doch noch etwas Unterstützung bekomme. Anders kann ich meinen Lebensunterhalt nicht mehr lange stämmen.

Darf ich Fragen wieso du dich mit dem Thema auskennst? Selbst Student/Beamter/...?

@Funter056

Mehr oder weniger Letzteres. ;-)

@TreudoofeTomate

Der Grund der Ablehnung ist viel einfacher: Da es eine Ablehnung wegen zu hohem Elterneinkommen war, ist es KEINE Ablehnung dem Grunde nach. Wer rein theoretisch die Chance auf Bafög hätte, wird von Wohngeld ausgeschlossen.

Denn: Die Eltern verdienen ja zu gut.

Wieviel hast du jz im Monat zur Verfügung? Nur Kindergeld??? 

Ja, nur die 190€ Kindergeld. Laufende Kosten für Miete, Strom, Essen sind dafür natürlich bei weitem nicht gedeckt und die Ersparisse reichen auch nicht ewig.

@Funter056

Schonmal H4 beantragt? Nimm dein Bafög-Ablehnungsbescheid mit und versuch dein Glück. Da du unter 25 bist, sieht das eventuell bissel schlecht für dich aus, aber ein Versuch ist es wert. 

Warum schickst du die Fragestellerin auf solch einen sinnlosen Weg zum Amt? Warum sollte der Staat mit Hartz 4 einspringen, wenn die Eltern Zuviel verdienen und ihr Kind unterstützen könnten?