gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Ersetzten Eierschalen,Kaltsteine für Schildkröten?

gefragt von Tierreich82 am 12.11.2007 um 21:20 Uhr

Habe noch eine Frage zu meiner Schildkröte,habe ihr immer diese Kalksteine gekauft,an denen sie geknabbert hat um eine bessere Verdauung zu haben.Nun wurde mir gesagt,dass Eierschalen den selben Zweck erfüllen,ist es wahr und kann sie sich nicht daran verletzen?Eignen sie alle Eierschalen oder nur die weißen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gesundheit (22663)
Essen (5032)
Haustier (574)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


anonym
beantwortet von klbklb am 12. November 2007 22:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um was für Schildkröten handelt es sich? Meine griechischen Landschildkröten sahen noch nie solche Steine - wohl aber fressen Sie Eier und zwar nicht nur die Schale - alles lieben die. Hat Dich noch nie eine gebissen? wenn ja , dann wüsstest Du, dass sich eine Schildkröte nicht daran verletzen kann - die klemmen zu und drücken mit ihrer sehr starken zunge die Sache platt - da hat so eine Schale kein Ueberleben. Ob Deine Schildkröten Eier mögen musst Du mal ausprobieren. A propos Eier: ich hatte vor etwa einem Jahr Gelegenheit, bei uns in Bern im Bärengraben dabeizusein als der Bärenwärter seinen Lieblingen das Gute-Nacht-Schmankerl verabreichte - jedem ein Ei. Ich staunte nicht schlecht, wie behutsam diese scheinbar tollpatschigen Viecher mit einem Ei umgehen können. Uebrig blieb nichts - kaine Schale und nichts vom innenleben des Eis - und daneben ging auch nichts. So sauber essen nicht mal Erwachsene ein Ei!


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Meine Tochter liebt Eier!

    welche eiweiße kann man anstatt Eier usw. Essen?

    Garnele mit Eiern, essbar?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.