Ich habe versehentlich den Schmuck einer Bekannten "entsorgt", weil auf Papier gelegen, dass ich dann weggeorfen habe. Wird dies durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt? Was muss ich beachten?
Nein. Der Beweis dafür ist nicht zu erbringen, auch nicht mit Hilfe von Fotos oder Zertifikaten. Als Versicherung würde ich davon ausgehen, daß der Schmuck vielleicht verkauft sein könnte z.B.

die entscheidende Frage wird sein, warum der Schmuck herumgelegen hat...
und daran wird der Ausgleich gemessen, wenn du einen sehr guten Versicherungsmann an der Leine hast, dann stime dich im Vorfeld mit ihm ab, wie das formulierungstechnisch läuft
aus eigener Praxis, weiß ich das es da akute Probleme geben kann..der Geschädgte hatte sein Hörgerät ge herausgenommen und es beim Essen auf ein Serviette gelegt, die dann auch entsort wurde..Entschädigung = 0, weil..was macht das Hörgerät auf der Serviette..also Vorschub..