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Ersetzt die Hausratversicherung bei einem Einbruch den Zeit- oder Neuwert ?

gefragt von lexa5830 am 23.07.2008 um 22:30 Uhr

Hallo, bei mir ist eingebrochen worden und Bargeld und unter anderem ein Fotoaparat geklaut worden ? Ersetzt die Hausratvers. den Neuwert bzw. auch das Baregeld ?

Danke


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Reply


halbermeister
beantwortet von halbermeister am 23. Juli 2008 22:31
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steht im kleingedruckten der police.generell wird der zeitwert ersetzt.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 23. Juli 2008 22:33

oder der wiederbeschaffungswert, da muss man schauen was im vertrag halt steht.

Kommentar von 828d76a22221477df363ee4635458af1smallhalbermeister am 23. Juli 2008 22:44

ja,äusserst selten,weil bei den'alt für neu'versicherungen,der versicherungsbeitrag seeehr hoch ist.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 23. Juli 2008 22:32
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das kommt drauf an zu welchen bedingungen diese versicherung abgeschlossen hast.

schau doch grad mal in diesen nach, das steht da alles drin.


Qetan
beantwortet von Qetan am 23. Juli 2008 22:32
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In der regel der Zeitwert.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Juli 2008 22:32
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Bargeld bis zu einer bestimmten Summe je nach Versicherungsgesellschaft ist automatisch mitversichert, wobei die Voraussetzung ist, dass ich zweifelsfrei nachweisen kann, dass das Bargeld im Hause war und für den Fotoapperat greift die Neuwertversicherung

zu beachten ist, dass es sich um EINBRUCHDIEBSTAHL handeln muss ..


geige
beantwortet von geige am 23. Juli 2008 22:33
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Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten, maximal jedoch die Höhe der Versicherungssumme bezahlt.





fennek
beantwortet von fennek am 23. Juli 2008 22:34
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Versicherungen in Deutschland ersetzen nur noch, was sie im KLEINGEDRUCKTEN zugestehen ???


`nelly Vondarmstadt
beantwortet von `nelly Vondarmstadt am 23. Juli 2008 22:34
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Das Bargeld ist begrenzt wenn Du sagst es waren 2000 Euro bekommst Du wahrscheinlich nur 500 Euro bin mir aber nicht sicher


anonym
beantwortet von majaohnewilli am 23. Juli 2008 23:04
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Die Hausratversicherung ersetzt grundsätzlich den Zeitwert. Also Neuwert abzgl. Wertminderung. Der Gedanke ist der, daß der Versicherte nach einem Schaden gleich gestellt werden soll wie vor dem Schaden. Wenn dir also eine 50 Jahre alte Küche abbrennt wird Dir die Versicherung keine nagelneue Dan-Küche finanzieren mit allen drum und dran, denn das wäre Bereicherung durch den Schaden.

Bargeld ist normalerweise dann versichert, wenn es verschlossen aufbewahrt wurde. Kleinere Beträge sind bei einem Einbruchdiebstahl aber auch oft ohne Klauseln (also auch wenn es offen lag)versichert. Und dann meist auf 'erstes Risiko'. Erstes Risiko bedeutet, daß keine Unterversicherung vom Versicherer beeinsprucht wird und Du immer den Schaden, aber max. die Versicherungssumme ausbezahlt bekommst auch wenn Du dich zu niedrig versichern hast lassen. Aber wie gesagt, daß musst Du in Deinen Bedingungen nachlesen. Jede Versicherung hat verschiedene Versicherungsvarianten. Vom Basis-Schutz bis zum Exclusive-Schutz. Und je nachdem weichen auch die Inhalte und Klauseln ab.


anonym
beantwortet von Frank5000 am 24. Juli 2008 14:24
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Leider sind die meisten Antworten hier falsch ! Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, also das was die Widerbeschaffung der gleichwertigen Gegenstände neu kosten würde. Ich glaube das ist schon mind. seit den VHB94 so.

Der Zeitwert wird bei einem Haftpflichtschaden erstattet.

Darüber hinaus kann es Abschläge geben wenn man z.B. keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart hat.

Ersetzt wird darüber hinaus was in den Bedingungen steht. Insbesondere bei Bargeld leisten hier wenige Tarife und nur zu den vereinbarten max. Summen.

Am besten ist hier noch die Antwort von andreas48. Der rest ist falsch !

Kommentar von Frank5000 am 24. Juli 2008 17:22

Für alle die es nicht glauben sollten:

§ 18 Entschädigungsberechnung; Versicherungswert; Unterversicherung

  1. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).

Dieser Auszug ist die Grundlage und gilt für alle Hausratversicherungen da es sich um die Allgemeinen Hausratbedingungen handelt. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gibt es besondere Bedingungen die den Schutz erweitern können.




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