Hallo, bei mir ist eingebrochen worden und Bargeld und unter anderem ein Fotoaparat geklaut worden ? Ersetzt die Hausratvers. den Neuwert bzw. auch das Baregeld ?
Danke
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Leider sind die meisten Antworten hier falsch ! Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert, also das was die Widerbeschaffung der gleichwertigen Gegenstände neu kosten würde. Ich glaube das ist schon mind. seit den VHB94 so.
Der Zeitwert wird bei einem Haftpflichtschaden erstattet.
Darüber hinaus kann es Abschläge geben wenn man z.B. keinen Unterversicherungsverzicht vereinbart hat.
Ersetzt wird darüber hinaus was in den Bedingungen steht. Insbesondere bei Bargeld leisten hier wenige Tarife und nur zu den vereinbarten max. Summen.
Am besten ist hier noch die Antwort von andreas48. Der rest ist falsch !

steht im kleingedruckten der police.generell wird der zeitwert ersetzt.
oder der wiederbeschaffungswert, da muss man schauen was im vertrag halt steht.
halbermeister am 23. Juli 2008 22:44 ja,äusserst selten,weil bei den'alt für neu'versicherungen,der versicherungsbeitrag seeehr hoch ist.
das kommt drauf an zu welchen bedingungen diese versicherung abgeschlossen hast.
schau doch grad mal in diesen nach, das steht da alles drin.

Bargeld bis zu einer bestimmten Summe je nach Versicherungsgesellschaft ist automatisch mitversichert, wobei die Voraussetzung ist, dass ich zweifelsfrei nachweisen kann, dass das Bargeld im Hause war und für den Fotoapperat greift die Neuwertversicherung
zu beachten ist, dass es sich um EINBRUCHDIEBSTAHL handeln muss ..

Bei der Hausratversicherung wird der Wiederbeschaffungswert oder die Reparaturkosten, maximal jedoch die Höhe der Versicherungssumme bezahlt.
Versicherungen in Deutschland ersetzen nur noch, was sie im KLEINGEDRUCKTEN zugestehen ???

Das Bargeld ist begrenzt wenn Du sagst es waren 2000 Euro bekommst Du wahrscheinlich nur 500 Euro bin mir aber nicht sicher
Die Hausratversicherung ersetzt grundsätzlich den Zeitwert. Also Neuwert abzgl. Wertminderung. Der Gedanke ist der, daß der Versicherte nach einem Schaden gleich gestellt werden soll wie vor dem Schaden. Wenn dir also eine 50 Jahre alte Küche abbrennt wird Dir die Versicherung keine nagelneue Dan-Küche finanzieren mit allen drum und dran, denn das wäre Bereicherung durch den Schaden.
Bargeld ist normalerweise dann versichert, wenn es verschlossen aufbewahrt wurde. Kleinere Beträge sind bei einem Einbruchdiebstahl aber auch oft ohne Klauseln (also auch wenn es offen lag)versichert. Und dann meist auf 'erstes Risiko'. Erstes Risiko bedeutet, daß keine Unterversicherung vom Versicherer beeinsprucht wird und Du immer den Schaden, aber max. die Versicherungssumme ausbezahlt bekommst auch wenn Du dich zu niedrig versichern hast lassen. Aber wie gesagt, daß musst Du in Deinen Bedingungen nachlesen. Jede Versicherung hat verschiedene Versicherungsvarianten. Vom Basis-Schutz bis zum Exclusive-Schutz. Und je nachdem weichen auch die Inhalte und Klauseln ab.
Für alle die es nicht glauben sollten:
§ 18 Entschädigungsberechnung; Versicherungswert; Unterversicherung
Dieser Auszug ist die Grundlage und gilt für alle Hausratversicherungen da es sich um die Allgemeinen Hausratbedingungen handelt. Über diese allgemeinen Bedingungen hinaus gibt es besondere Bedingungen die den Schutz erweitern können.