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Ersetzt die Abgeltungssteuer die Freistellungsaufträge von 801 €?

gefragt von Bosko am 31.07.2008 um 15:02 Uhr

Wenn die 25%-ige Ageltungssteuer in Kraft tritt, brauche ich dann keine Freistellungsaufträge mehr zu stellen? Bis jetzt waren Zinserträge bis 801 € (Alleinstehende) steuerfrei. Über 801 € wurde besteuert. Jetzt wird generell 25% ab 1.1.09 abgezogen. Was passiert dann mit den Freistellungsaufträgen.


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Brausepaul
beantwortet von Brausepaul am 31. Juli 2008 15:34
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Wie der vorherige schon schrieb, wird ohne Freistellungsauftrag die Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag abgezogen. Hintergrund ist ja weiterhin, dass man mehrere Banken, Investmenthäuser oder Bausparkassen mit seinem Vermögen bedienen kann und somit dann eine Aufteilung vorgenommen werden muss. Im Gegensatz zu Senkung der Freibeträge muss diesmal jedoch kein "neuer" Freistellungsauftrag gestellt werden, da der "alte" voll umfänglich gültig bleibt. Bei der letzten Senkung der Freibeträge wurde der jeweilige Freibetrag prozentual reduziert, sodass ggf. eine nachträgliche Erhöhung wieder erforderlich wurde.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 31. Juli 2008 15:38
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Die Freibeträge werden zum 1.1.2009 zusammengefast und heißen Sparerpauschbetrag. Die Summe ist gleich geblieben 801 € für Alleinstehende und 1602 € für Zusammenveranlagete. Freistellungsaufträge sollten auch noch gestellt werden, denn sonst wird alles mit der Abgeltungssteuer versteuert.


bitmap
beantwortet von bitmap am 31. Juli 2008 15:09
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anonym
beantwortet von Benjamin am 31. Juli 2008 15:09
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Wenn Deine Zinserträge unter 801 Euro liegen und Du einen Freistellungsauftrag gestellt hast, wird die Abgeltungssteuer nicht einbehalten.


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