Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Ich denke unter gewissen voraussetzungen schon:
Wenn Du z. B. eine Dame bist und hartnäckige Haare auf der Nase hast oder auf der Oberlippe - es muss dann aber schon so gravierend sein, dass Du psychisch davon arg beeinträchtigt bist. Und darüber benötigst Du dann auch zumindest ein Attest. Viel Glück!

dazu sollte man zwingend sich mit seiner PKV in Verbindung setzen um eine EINEINDEUTIGE Antwort zu erhalten, sonst könnte es wohl ein teures Vergnügen werden..
Heeeschen am 27. August 2007 11:17 Ja, und zwar VOR der Behandlung :-)
demosthenes am 27. August 2007 11:31 @andreas48:
Wenn Du Glück hast, dann bekommst Du bei der KV eine eindeutige Antwort, aber wohl kaum einen eineindeutige.
Eineindeutig ist ein etwas veralteter Begriff aus dem Mathematik, bedeutet "umkehrbar eindeutig" und heisst heute "injektiv".
andreas48 am 7. September 2007 18:03 mein Gott, bin ich lange aus der Schule..:-)
Ein klares NEIN. Was ist an einer "Haarentfernung per Laser" aus medizinischen Gründen notwendig. Nichts.

Private Krankenkassen sollen nach der Vorstellung von Gesundheitsministerin ...... schwedische Massage, Laser-Haarentfernung und Permanent-Make-up anbieten. Betonung liegt auf sollen.
Bezahlt die Krankenkasse Haarentfernungsbehandlungen?
Die Entfernung von Haaren wird in Abhängigkeit vom persönlich vereinbarten Versicherungsvertrag nur von einigen Privatkrankenversicherungen übernommen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten im allgemeinen nicht.
Quelle: http://www.lf-essen.de/artikel/artikel_5554.html