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Ersetzen private Krankenkassen eine dauerhafte Haarentfernung per Laser?

gefragt von belabela am 27.08.2007 um 11:14 Uhr

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Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 27. August 2007 11:16
7x
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Ich denke unter gewissen voraussetzungen schon:

Wenn Du z. B. eine Dame bist und hartnäckige Haare auf der Nase hast oder auf der Oberlippe - es muss dann aber schon so gravierend sein, dass Du psychisch davon arg beeinträchtigt bist. Und darüber benötigst Du dann auch zumindest ein Attest. Viel Glück!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 27. August 2007 11:17
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dazu sollte man zwingend sich mit seiner PKV in Verbindung setzen um eine EINEINDEUTIGE Antwort zu erhalten, sonst könnte es wohl ein teures Vergnügen werden..

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 27. August 2007 11:17

Ja, und zwar VOR der Behandlung :-)

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 27. August 2007 11:31

@andreas48:

Wenn Du Glück hast, dann bekommst Du bei der KV eine eindeutige Antwort, aber wohl kaum einen eineindeutige.

Eineindeutig ist ein etwas veralteter Begriff aus dem Mathematik, bedeutet "umkehrbar eindeutig" und heisst heute "injektiv".

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 7. September 2007 18:03

mein Gott, bin ich lange aus der Schule..:-)


anonym
beantwortet von vincent am 27. August 2007 22:39
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Ein klares NEIN. Was ist an einer "Haarentfernung per Laser" aus medizinischen Gründen notwendig. Nichts.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 27. August 2007 11:16
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Private Krankenkassen sollen nach der Vorstellung von Gesundheitsministerin ...... schwedische Massage, Laser-Haarentfernung und Permanent-Make-up anbieten. Betonung liegt auf sollen.


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 27. August 2007 11:18
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Bezahlt die Krankenkasse Haarentfernungsbehandlungen?
Die Entfernung von Haaren wird in Abhängigkeit vom persönlich vereinbarten Versicherungsvertrag nur von einigen Privatkrankenversicherungen übernommen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten im allgemeinen nicht.
Quelle: http://www.lf-essen.de/artikel/artikel_5554.html


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