rosol am 21.02.2008 um 18:29 Uhr
Was wird in einem Erschließungsvertrag,den die Gemeinde mit einem Erschließungsträger schließt,geregelt???
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anke
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Darin wird geregelt, wie die Versorgungsunternehmen die Grundstücke in einem neu beschlossenen Baugebiet anzubinden hat (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation) und wie die Straßen anzulegen sind und wie die Kosten zu berechnen sind. Die Erschließungskosten werden dann auf die Grundstückseigner umgelegt.

Oft übergibt die Gemeinde ihre Pflicht zur Erschließung auf die Erschlossenen. Vorteile für die Gemeinde: nur Regeln aufstellen, nicht selber Ausschreiben, Bau durchführen und abrechnen. Vorteil für die Bürger: Sie können mit Firmen verhandeln und sind selber für den Preis und die Durchführung verantwortlich. Es stimmt alles, was linuxopa sagt. DH.
DH