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Erschließungskosten nach Hauskauf

gefragt von Annabara am 21.10.2009 um 14:26 Uhr

Hallo zusammen, wir überlegen, ob wir ein Haus kaufen sollen. Es steht auf einem 1700 großen Grundstück und wurde wie alle anderen Häuser der Straße auch in den 50-er Jahren erbaut. Die Straße hat, wie das ja öfter bei so alten Nachkriegswohngebieten der Fall ist, keine Bürgersteige.... Nun habe ich bei der Gemeinde angerufen, und die sagten mir, dass auf jeden Fall irgendwann in der Zukunft ein Neubau der Straße anstehen würde und dann Erschließungskosten auf uns zukommen würden. Aber um wie viel es sich handelt wollte/konnte er uns nicht sagen. Es heißt in seiner Mail nur 'sicherlich mehr als 5000€'. Weiß jemand mit wieviel man ungefähr rechnen muss? Für Wendehammer und weiteren schnick-schnack wäre kein Platz. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank schon jetzt!

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Hauskauf x 396 Erschließungskosten x 11 Straßensanierung x 2

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Luise
beantwortet von Luise am 21. Oktober 2009 14:32
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Hilfreichste Antwort

Das wird Dir wohl keiner beantworten können einfach so. Es kommt darauf an, ob es ein Neubau der Straße ist (das gibt es auch bei bestehenden Straßen, wenn sie beispielsweise mit Bürgersteigen versehen werden oder verkehrsberuhigt ausgebaut..) oder ob es eine Maßnahme an einer bestehenden Straße ist. Dafür gibt es verschiedene Umlegungssätze (Neubau 90% von den Erschlossenen zu bezahlen, Reparatur 40%, wenn ich da auf dem richtigen Stand bin). Besser wäre es sicherlich, den evtl. Kostenrahmen bei der Gemeinde genauer zu erfragen, um Höchstbeträge zu bitten. Wenn man an 2 Straßen anliegt (Eckgrundstück), dann wird das Grundstück an beiden Straßen jeweils zu 80% beteiligt. Kann also teuer werden.

Auch interessant ist der Erschließungsumgriff usw. Also: Nicht so einfach zu sagen, schon gar nicht, ohne die Vorhaben der Gemeinde zu kennen.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 21. Oktober 2009 14:41

Der Umlegungsunterschied (Prozentualer Anteil) ergibt sich daraus, ob nach Herstellungsbeitragssatzung oder nach Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet wird. Diese Beitragssätze kann man bei der Gemeinde abfragen. Die Kosten werden wohl noch nicht bekannt sein, der Umgriff wohl eher. Vielleicht gibt es auch ungefähre Vorstellungen der Gemeinden oder Kostenvoranschläge, die angesetzt werden könnten. Einfach noch einmal in der Gemeinde nachfragen.


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firstguardian
beantwortet von firstguardian am 21. Oktober 2009 14:29
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Die Preise können erst dann genannt werden, wenn Art und Umfang der Maßnahmen bekannt sind und dazu der Kommune das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. Bis dahin erwerben Sie das Objekt einschließlich Grundstück in dem Zuststand, in dem sich die Sache wie die Straße befinden.


tinimini
beantwortet von tinimini am 21. Oktober 2009 14:36
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Das ist eine Sache der Stadt oder der Gemeinden wie umfangreich die Erneuerung sein wird,Manchmal reicht es auch wenn nur ein paar Pflastersteine ausgewechselt werden,Außerdem kommt es auf die länge des Grundstücks an die an der Strasse mündet.Es gibt bestimmte Statistiken die die Stadt einhalten muß damit sie die Kosten auf die Bürger abwälzen kann,sonst ,wenn es nur reperaturen sind muß die Stadt dafür alleine aufkommen,wollen die aber nicht und so wird oft mehr gemacht als nötig ist,damit die in der Statistik so abschneiden können ,das sich die Bürger,oder Anwohner mit an den Kosten beteidigen müssen.Manchmal oder auch sehr oft landet das ganze vor Gericht,damit die dann klären wer was zahlen muß.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 21. Oktober 2009 14:30
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Was eine Gemeinde später an Erschließungskosten holt, steht in den Sternen.

.

Die lassen manchmal absichtlich Straßen vergammeln und dann gibt es eine "Avenue" auf Kosten der Anlieger. . . Sichert Euch bloß ab.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 21. Oktober 2009 14:32

Verhandeln Sie mit dem Verkäufer einen entsprechenden Preisnachlaß, wenn der sich darauf einläßt.

Kommentar von guterwolf am 21. Oktober 2009 14:39

DH


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