Erscheinen des Gegners gerichtlich angeordnet. Was wenn Gegenseite "blau macht"?
Guten Abend. Was passiert, wenn ein Beklagter das Erscheinen bei Gericht (angeordnet) wegen Krankheit schwänzt, aber trotzdem an diesem Tag arbeitet...und man es ihm nachweisen kann? Wie sieht der Verlauf dann aus? Hört der Richter wenigstens den Kläger an oder wartet Herr Richter bis alle "Zeit" haben?
Vielen Dank
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Ausgehend von einem Zivilprozess kann kann die erschienene Partei in einem solchen Fall nach § 330 bzw. 331 ZPO ein Versäumnisurteil beantragen.
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Das könnte ein Versäumnisurteil geben
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Das läuft auf Terminverschleppung hinaus. Wenn das nachweisbar ist, kommen schon einige Kosten auf ihn zu.
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