Frage von jimmini 08.06.2010

Erscheinen des Gegners gerichtlich angeordnet. Was wenn Gegenseite "blau macht"?

  • Hilfreichste Antwort von Stan82 08.06.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ausgehend von einem Zivilprozess kann kann die erschienene Partei in einem solchen Fall nach § 330 bzw. 331 ZPO ein Versäumnisurteil beantragen.

  • Antwort von Rosengarten 08.06.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das könnte ein Versäumnisurteil geben

  • Antwort von BuddyOverstreet 08.06.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das läuft auf Terminverschleppung hinaus. Wenn das nachweisbar ist, kommen schon einige Kosten auf ihn zu.

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