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Ersatzrad beim Roller eingetragen, beim TÜV weglassen?

gefragt von Schlanklori am 02.07.2008 um 17:19 Uhr

Ich habe einen Motorroller bei dem ein Ersatzrad in den Papieren eingetragen ist, der Reifen ist aber ziemlich abgefahren, sodass ihn der TÜV bestimmt beanstanden wird. Ich will aber eigentlich gar keinen neuen mehr haben, da ich ihn nie benutze. Darf ich ohne das Rad zum TÜV oder wird das dann auch beanstandet?


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anonym
beantwortet von benutzer27 am 2. Juli 2008 17:22
2x
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Was nicht dran ist, wird auch nicht beanstandet, sofern es lt. StVO nicht vorgeschrieben ist. Baue am Besten die Halterung gleich mit ab. In der Zulassung steht auch bei Autos oft Zeug drin, was gar nicht vorhanden ist (z.B. AHZV). TÜV bekommt man trotzdem.


anonym
beantwortet von derExperte am 2. Juli 2008 17:21
1x
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Ich würde mal mitsamt dem Reifen hinfahren und dem Prüfer erklären, dass Du den Reifen eigentlich gar nicht mehr willst, vielleicht kann er dann gleich einen anderen Eintrag vornehmen, das kann natürlich zusätzlich kosten, je nach Prüfer.



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