gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ersatz für Spanplatten oder Betonwand

gefragt von LuVWalkZLuVWalkZ am 11.10.2009 um 14:42 Uhr

Guten Tag, ich habe vor mir eine Gesangskabine zu bauen und wollte mal fragen, was es für die 2 im Titel angegebenen Methoden für alternativen gibt. Es muss nur stehen und ein wenig stabil aussehen, danach kommt die Beschichtung (Styropor + Noppenschaum).

Freue mich auf Antworten.

Lg


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Wand (326)
Alternative (222)
Ersatz (113)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von humanmax am 11. Oktober 2009 14:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Rigips-Platten mit Holzkonstruktion. Wenn Du die beidseitig beplankst und noch Dämmwolle in den Zwischenraum einbringst, hast Du noch ziemlich guten Schallschutz..

Kommentar von 0d12490e152ba6fead7c3fd846bf4e90smallLuVWalkZ am 11. Oktober 2009 14:46

Hast du noch einen Preis im Kopf? (: Für beispielweise 1 Rigips-Platte.

Lg

Kommentar von humanmax am 11. Oktober 2009 14:50

Leider nicht..

Kommentar von 68f985f123a80f56d39b6bebb9d884afsmallPhunkydata am 11. Oktober 2009 14:51

unterschiedlich, da es diese in verschiedenen Stärken und Größen gibt bzw. für Feuchträume (Bäder/Garagen) anders imprägniert sind.

Kommentar von 0d12490e152ba6fead7c3fd846bf4e90smallLuVWalkZ am 11. Oktober 2009 14:52

Muss nur stehen ;) Für was das ist, ist ziemlich egal, im Innenraum kommt sowieso Hartschaum und Noppenschaum rein.

Lg


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von lslya am 11. Oktober 2009 14:43
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ständerwerk und Gipskarton



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.