Hallo Ein Kollege hat ein Portemonaie gefunden, mit den Daten, die im Portemonaie enthalten war, konnte er die Besitzerinn ausfindig machen. Er hat ihr mehrere Male angerufen und ihr gedroht das portemonaie zu vernichten wenn sie nicht einen Finderlohn in höhe von 200 CHF bezahlt. Sie hat eingewilligt und einen Treffpunkt wurde abgemacht. Bei der versuchten übergabe stellte sich heraus das sie die Polizei informiert hatte. er wurde festgenommen und verhört. Was kann er für eine Straffe erwarten??? were sehr kankbar um eine antwort Gruss Pascal
Erpressung ist ähnlich wie Raub oder Betrug. Aber wenn er sich noch nichts zu schulden hat kommen lassen hat er vielleicht Glück und kriegt noch ne Bewährungsstrafe. Das ist wahrscheinlich. Aber wenn du mich fragst, sollte er mal an seiner Menschlichkeit arbeiten. Sowas macht man nicht.

In der Schweiz wird er mit Katzendreck derschossen..., wegen Dummheit.
werderbraut am 24. Juli 2009 23:37 Sollte man hier auch einführen!

Er kann eine Geldstrafe wegen Erpressung bekommen. Ich finde es super mutig, daß sie die Polizei informiert hat. Was ist denn das für ein fieser Kerl?
schau im strafgesetzbuch nach,,ist auch online möglich...nmindestens geldstrafe...oder aber sogar haft
Gute Frau - mieser Kollege. Ich denke, Erpressung wird auch in der SChweiz bestraft,.

Kenne mich trotz Grenznähe nicht mit dem Schweizer Strafgesetz aus.
Es war dumm und dreist und sowas muss bestraft werden.
Die Frau war mutig und hat richtig gehandelt, Bravo für sie. Sollte als Vorbild durchgehen.
Fällt das schon unter "räuberische Erpressung"? Dann dürfte sich der Spaß richtig gelohnt haben. Nette Kollegen hast du.