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Erpressung 200 FR Portemonaie

gefragt von Ciao11 am 24.07.2009 um 23:33 Uhr

Hallo Ein Kollege hat ein Portemonaie gefunden, mit den Daten, die im Portemonaie enthalten war, konnte er die Besitzerinn ausfindig machen. Er hat ihr mehrere Male angerufen und ihr gedroht das portemonaie zu vernichten wenn sie nicht einen Finderlohn in höhe von 200 CHF bezahlt. Sie hat eingewilligt und einen Treffpunkt wurde abgemacht. Bei der versuchten übergabe stellte sich heraus das sie die Polizei informiert hatte. er wurde festgenommen und verhört. Was kann er für eine Straffe erwarten??? were sehr kankbar um eine antwort Gruss Pascal

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Erpressung x 46 Portemonaie x 3 200FR x 1

Warrior
beantwortet von Warrior am 24. Juli 2009 23:35
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Erpressung ist ähnlich wie Raub oder Betrug. Aber wenn er sich noch nichts zu schulden hat kommen lassen hat er vielleicht Glück und kriegt noch ne Bewährungsstrafe. Das ist wahrscheinlich. Aber wenn du mich fragst, sollte er mal an seiner Menschlichkeit arbeiten. Sowas macht man nicht.


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 24. Juli 2009 23:35
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In der Schweiz wird er mit Katzendreck derschossen..., wegen Dummheit.

Kommentar von 9533106a7bf45fe60fcfc85104004fa6smallwerderbraut am 24. Juli 2009 23:37

Sollte man hier auch einführen!


werderbraut
beantwortet von werderbraut am 24. Juli 2009 23:36
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Er kann eine Geldstrafe wegen Erpressung bekommen. Ich finde es super mutig, daß sie die Polizei informiert hat. Was ist denn das für ein fieser Kerl?


anonym
beantwortet von butty09 am 24. Juli 2009 23:34
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schau im strafgesetzbuch nach,,ist auch online möglich...nmindestens geldstrafe...oder aber sogar haft


anonym
beantwortet von Reanne am 24. Juli 2009 23:43
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Gute Frau - mieser Kollege. Ich denke, Erpressung wird auch in der SChweiz bestraft,.


Saahira
beantwortet von Saahira am 24. Juli 2009 23:38
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Kenne mich trotz Grenznähe nicht mit dem Schweizer Strafgesetz aus.

Es war dumm und dreist und sowas muss bestraft werden.

Die Frau war mutig und hat richtig gehandelt, Bravo für sie. Sollte als Vorbild durchgehen.


anonym
beantwortet von penthesileia am 24. Juli 2009 23:54
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Fällt das schon unter "räuberische Erpressung"? Dann dürfte sich der Spaß richtig gelohnt haben. Nette Kollegen hast du.


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