Hallo,
Wenn man nach einer erfolgreich bestandenen Umschulung im selben Betrieb übernommen wird, das Arbeitsverhältnis also ohne Unterbrechung weiter geht, ist eine erneute Probezeit von 6 Monaten dann rechtens?
Meiner Meinung nach nicht, da der Betrieb ja über die Zeit der Umschulung (2 Jahre) mehr als genügend Zeit hatte, sich ein Urteil über den Arbeitnehmer zu bilden und zudem bei Umschulungsbeginn schon eine Probezeit war. Dies ist zwar meine Meinung, die aber nicht zwangsläufig richtig sein muss. Wie sieht denn hier Rechtslage aus?

Nein! Die Probezeit ist ja dazu gedacht den Mann bzw die Frau einzuschätzen wie sie sich bei der Arbeit im Team oder im Betrieb gibt. Wenn man schon Jahre im Betrieb ist kann der Personalleiter es einschätzen.

Du müsstest ja eigentlich nach der Übernahme einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, oder?
Ein neuer Arbeitsvertrag heißt meiner Meinung nach Rechtlich gesehen auch quasi "Neue Arbeitskraft" und somit auch neue Probezeit.
wj2000 am 19. Juni 2008 15:40 Das würde bedeuten wenn du befristete Arbeitsverträge in einem Konzern bekommst (mehrere hintereinander) das du immer wieder Probezeit hast! Nein, das ist nicht richtig. Das wird dir jeder Anwalt sagen.
Senselessways am 19. Juni 2008 15:44 Sorry, dann hab ich mich vertan. Dachte das wär so.
Der Arbeitsvertrag liegt zwar vor, wurde aber von beiden Seiten noch nicht unterschrieben, somit ist auch noch nichts "dingfest" gemacht. Über den Arbeitsvertag wollen beide Parteien nochmals reden und ggf. Änderungen im gegenseitigen Einvernehmen vornehmen. Im Grunde ist es egal ob erneute Probezeit oder nicht. Die Kündigungsfrist ist laut vertrag die gleiche. Blöd ist nur, dass man bei Kündigung in der Probezeit keinen Anspruch (rechtlich) auf Weiterbeschäftigung hat, wenn die Kündigung nicht rechtens ist.