Hallo, mein Mann hat im Mai diesen Jahres eine EV abgeben müssen. Nun hatte er leider im Juni einen Unfall und ist zur Zeit arbeitsunfähig. Seit dem bekommt er nur Krankengeld welches 500,- Euro unter seinem Lohn liegt. Nun verlangt der Gläubiger für den er die EV abgegeben hat, eine erneute Abgabe einer EV da er Krank ist und Krankengeld bekommt. Ist das zulässig?

Warum geht ihr nicht zu Schuldenberatung? Offensichtlich habt ihr doch massive finanzielle Probleme. Dort kann man euch helfen.
Also im Regelfall kann er die Ev verlangen. Fakt ist allerdings, dass die ja praktisch gar nichts bringt, da ja auch eine Krankschreibung schlichtweg akzeptieren werden müsste. Ich würde den Gläubiger, wenn er denn die EV will,auffordern, hierfür auch die Kosten zu übernehmen.