Ermittlungsverfahren eingestellt. Was tun mit dem Rechstanwalt des Geschädigten.
gegen mich wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung erstellt. Polizei hat mich vernommen. Nach einiger Zeit meldete sich der Anwalt des angeblich Geschädigten bei mir mit 800 € Schmerzensgeld. Ich habe es hinausgezögert und jetzt (ab heute)wurde aber das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was soll ich dem Rechtsanwalt antworten kann ich Kopie des Schreibens von der Staatsanwaltschaft mitschicken?
4 Antworten
also, körperverletzung ist eine strafprozessangelegenheit. schmerzensgeld wird im zivilprozess behandelt. wenn der staatsanwalt das verfahren eingestellt hat, geht er natürlich von deiner unschuld aus. somit musst du auch kein schmerzensgeld bezahlen. gruss
ach ja, dem anwalt würde ich gar nicht antworten. auch wenn er dir eine frist gesetzt hat. das porto wär mir zu schade.
Es kommt drauf an, warum eingestellt wurde. War es eine Verfahrenseinstellung nach § 170 II StPO, macht es vielleicht Sinn, dem Anwalt mal eine Kopie zukommen zu lassen. In jedem Fall kannst Du dann ganz beruhigt sein, weil dann keine Straftat stattgefunden hat oder diese dem Täter nicht nachzuweisen war. Wenn es aber eine Einstellung nach § 153 oder 153a StPO war, kannst Du Dir das sparen. Das heißt dann nämlich nur, daß der Staat zwar davon ausgeht, daß da irgendwas war, sich nur nicht die Mühe macht, das auch zu bestrafen. Das hat aber keinerlei Einfluß auf Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüche.
Ja super. Dann darfst Du allen weiteren Nachrichten ganz gelassen ins Auge sehen. Dann müßte der Anwalt nämlich das schaffen, was der Staatsanwaltschaft und der Polizei nicht gelungen ist: Dir die Tat noch nachweisen.
Dann wird der Anwalt das Schmerzensgeld einklagen müssen. Da das Verfahren aber eingestellt wurde, dürfte er mit seiner Klage wegen Schmerzensgeld wohl doch einige Schwierigkeiten bekommen.
(Ach Gott, ein uraltes Ding. Sorry für das Ausgraben dieser Leiche) Das ganze sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Strafrechtlich ist die Geschichte eingestellt. Zivilrechtlich kann der Geschädigte dennoch versuchen Schmerzensgeld zu bekommen. Dazu bedarf es eines Nachweises, den er führen muss. An und für sich kannst Du Dich zurücklehnen und warten.
Es war §170 Abs.2