malli am 24.02.2009 um 16:59 Uhr
ja ich mich heut gefreut bin zwei mal bei der Polizei vorgeladen worden wegen unfallflucht und jetzt haben die entlich geschnallt das ich an dem tag garnicht da war! somit post vom staatsanwalt ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. entlich, meine freude dauerte allerdings nur solange wie mein freund sagte das der geschädigte auch ein verfahren erzwingen kann! stimmt das? ich meine ich war zu dem zeitpunkt ca.200km weit weg zu einer schulung dafür gibt es ca. 30 zeugen und eine schriftliche bestätigung von der schulungsleitung hab mir auch besorgt und bei der polizei abgegeben. bei der 2. vernehmung gab es eine gegenüberstellung und der typ hat einen polizisten erkannt als täter alles schön und richtig! kann mann in deutschland wirklich rummlaufen und ehrlichen bürgern stressmachen und die zeit rauben!?

Einmal eingestellt können nur neue Erkenntnisse zu weiterer Wiederaufnahme führen. Dazu müsste z.B. der Kläger(Geschädigte etc.)dem Staatsanwalt Beweise vorlegen, das die Zeugen alle bestochen waren oder Du kurz mit einem Hubschrauber doch fort warst. Ansonsten kann der Geschädigte gutes Geld schlechtem hinterherwerfen, indem er sinnlose Anträge stellt. Herzlixhst Bertotto

kann man, vor allem kann ihn das sehr viel geld kosten wenn er keine rechtsschutsversicherung hat.

Hochmut kommt vor den Fall.
Bertotto am 24. Februar 2009 17:13 Tolle Antwort: Frage? Muss man jetzt erst ein Philosophiestudium machen, um dieses Weisheit richtig einordnen zu können?

Er kann nur zivilrechtlich gegen Dich vorgehen, wenn der Staatsanwalt kein Interesse mehr hat, weil die Beweise wohl eindeutig sind. Ein Vernünftiger Reachtanwalt würde dieses nicht unterstützen, obwohl er dafür Bezahlung erhält, von wem ist ihm egal.
LaurenzDO am 24. Februar 2009 17:03 genau, die wollen ja auch leben !

Wir sind hier in Deutschland. Mittlerweile ist alles möglich. Der Staatsanwalt hat eingestellt. Der Gegner hat nen Polizisten identifiziert und du hast ne ellenlange Zeugenliste. Lass den doch machen. Du bekommst für Verhandlungen den Verdienstausfall ersetzt.

Grundsätzlich kann jeder jeden ganz pauschal wegen irgendwas beschuldigen und der Sache muß nachgegangen werden. Wenn aber die Staatsanwaltschaft beschließt, kein Verfahren zuzulassen (in diesem Fall ja auch unsinnig, da keine Basis da ist), dann kann der Typ mal gar nichts mehr machen. Also bleib schön entspannt. :-)

ja kann er aber der richter wird dann sowieso ablehnen weil die beweise zu eindeutig sind
Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass man solche Leute unbeduingt anzeigt u. selbst vor Gericht bringt, vor allen Dingen Schadenersatzpflichtig macht, egal wie viel das ist; weil wenn mir was zugesprochen wurde hat er es doppelt schwer nochmal zu klagen. mfg df
Zunächst müsste sich der Geschädigte gegen die Verfahrenseinstellung bei der Staatsanwaltschaft beschweren, was aber offenbar nicht geschehen ist. Generell ist es nämlich so, dass der Beschuldigte die Einstellungsnachricht von der Staatsanwaltschaft erst bekommt, wenn der Geschädigte/Anzeigeerstatter von der beabsichtigten Einstellung informiert wurde und seine Beschwerdefrist dagegen abgelaufen ist. Erst dann wird der Beschuldigte über die Einstellung informiert und kann dann auch sicher sein, dass das Verfahren eingestellt bleibt. Ausnahme: Innerhalb der Verjährungsfrist werden neue Umstände und Beweise bekannt, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen, was im oben geschilderten Fall kaum möglich sein dürfte. Der Freund hat insofern Recht, als dass ein Geschädigter innerhalb der Beschwerdefrist gegen die Einstellung Beschwerde einlegt und die Generalstaatsanwaltschaft die Wiederaufnahme des Verfahrens ablehnt. Wenn der Geschdigte dann immer noch der Meinung ist, die Einstellung sei falsch, kann er über einen Rechtsanwalt ein sog. Klageerzwingungsverfahren einleiten, über dessen Zulässigkeit dann ein Gericht entscheidet. Aber das dürfte hier wegen Ablaufes aller Fristen keine Rolle mehr spielen.
danke für die coole antwort ;-)
Danke auch Dir!