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Ermittlung des optimalen Eigenbetrags zur vollen Zulagenförderung?

gefragt von Ehdita am 03.07.2009 um 14:23 Uhr

Eine Frage habe ich noch bezüglich meiner Prämienrente (Riester-Rente). Die Versicherung schreibt mir, dass sie nicht beurteilen kann, ob ich den optimalen Eigenbetrag leiste, um die volle Zulagenförderung zu erhalten. Kann es dann sogar sein, dass ich jahrelang einzahle und schließlich doch nicht den vollen Betrag ausgezahlt bekomme? Wie kann ich ermitteln, ob mein Eigenbeitrag ausreichend ist?


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Niklaus
beantwortet von Niklaus am 3. Juli 2009 19:02
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Hilfreichste Antwort

Es gibt zwei Förderbeiträge. Den für die volle Zulagenförderung und den für die steuerliche Förderung.

Gesamtbeitrag= Eigenbetrag minus Zulage minus Kinderzulagen

Gesamtbeitrag = 4% vom letzten Jahresbrutto.

Für die steuerliche Förderung kannst du bis zu 2.100 € p.a. Gesamtbeitrag einzahlen.

http://www.meine-finanzseite.de/riester.asp


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anonym
beantwortet von dantes am 3. Juli 2009 14:24
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4% deines jährlichen Bruttolohns abzgl. deiner Zulage (hast du Kinder`?). Das ist dann dein Jahresbeitrag.

Kommentar von dantes am 3. Juli 2009 14:29

z.B. Jahresbruttoeinkommen 40.000 EUR Davon 4% = 1600 Euro - Zulage von 154 EUR für dich = 1446 Euro. /12 = 120,50 EUR pro Monat um die volle Förderung zu bekommen.


anonym
beantwortet von Wolko am 3. Juli 2009 14:45
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Es gilt immer das beitragspflichtige Bruttoeinkommen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei gilt das Einkommen des Vorjahres z.B. für 2009 gilt das Einkommen von 2008. Das ist leicht abzulesen aus der Jahresentgeltbescheinigung des Arbeitgebers.


anonym
beantwortet von dantes am 3. Juli 2009 14:41
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Nicht mal einen DH dafür? Schade...

Kommentar von Ehdita am 3. Juli 2009 15:17

Sorry, ich habe kurz Mittag gegessen. Natürlich gibt´s für gute Antworten ein DH!! Auch für Dich :-)


heiculix
beantwortet von heiculix am 5. Juli 2009 07:45
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Laß dir von der Verbraucherzentale genau ausrechnen, welcher Betrag für Dich sinnvoll ist.



malli
beantwortet von malli am 7. Juli 2009 08:25
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ausschlaggebend ist in ersterlinie dien SV brutto vom vorjahr also für dieses jahr das SV brutto von 2008(achtung SV brutto muss nicht dem gesammt bruttolohn entsprechen) z.b. war dein SV brutto im lezten jahr 20000€,jetzt kommt es darauf an ob dein vertrag nach dem netto oder brutto zulagenverfahren läuft! prinzipell müssen 4%vom SV brutto2008 eingezahlt werden. in deinem fall also 800€ im nettoverfahren gehen davon gehen noch die zulagen ab z.b. du 2 kinder eins 2005 geb. eins 2008(ab 2008 geboren 300€ zulage) geboren,, deine zulage 154€, kind 1 183€ kind zwei 300€ also müssen dann im jahr 163€ eingezahlt werden, achtung fällt dein eigenanteil unter 60€ im jahr musst du min. die 60€ einzahlen---lg malli


anonym
beantwortet von Riesterexpertin am 13. Juli 2009 14:32
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Einbezahlt werden müssen 4 % den rentenversicherungspflichten Bruttoeinkommens abzüglich Zulagen für Dich selbst oder etwaige Kinder. Für genaueres siehe hierzu:

http://riester-wegweiser.de/grundsaetzliches/eigenbeitrag.html


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