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Erlischt die Garantie wirklich, wenn man den Computer aufmacht?

gefragt von Jermuk am 05.11.2009 um 14:25 Uhr

Wenn ich mir jetzt z.B. einen Computer kaufen würde und nachträglich selber z.B. ein DVD-Laufwerk einbauen würde. Ist dann die Garantie futsch, wenn dann z.B. der Prozessor kaputt geht, weil man ja den Computer geöffnet hat. Weil ein Technikmitarbeiter hätte es ja theoretisch nicht besser machen können. Eigentlich müsste man den Defekt doch erstetzt bekommen? Solange man es richtig macht, dürfte ja auch dabei kein Schaden entstehen? Dies ist jetzt nur ein konstruiertes Beispiel, aber das interessiert mich. Dies gilt auch für andere Geräte, z.B. Uhren, Drucker, etc.
Bitte nur antworten, wer Erfahrung mit sowas gemacht hat oder sich mit Rechtsthemen auskennt!

Vielen Dank im Voraus,

Gruß Jermuk


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Sascher
beantwortet von Sascher am 5. November 2009 14:28
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Hilfreichste Antwort
  1. Garantie besteht auch dann, wenn das Gerät geöffnet wird Oftmals liest man einen Hinweis, dass die Garantie erlischt, wenn man beispielsweise ein elektronisches Gerät aufschraubt. Das ist nicht richtig. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers besteht unverändert weiter. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Erwerb, muss der Händler nachweisen, dass die Beschädigung des Gerätes durch das Öffnen hervorgerufen wurde. (§§ 475, 476 BGB)

http://www.rechtsschutzversicherung.info/allgemein/top-20-der-rechtsirrtuemer/


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d3ron
beantwortet von d3ron am 5. November 2009 14:27
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Is wie ne Blombe wenn der Aufkleber da kaputt is kriegste nichtsmehr

der ist meist hinten am Gehäuse

Kommentar von Jermuk am 5. November 2009 14:28

Woher weißt du das? Bitte begründen!


Daniel024
beantwortet von Daniel024 am 5. November 2009 14:27
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Die Gewährleistung wird nicht eingeschränkt (sofern Du an den Veränderungen bzw. Deinen Eingriff nichts kaputt machst und es entsprechend wirklich fachmännisch ist).

Kommentar von Jermuk am 5. November 2009 14:28

Die erste etwas ausführlichere Antwort!


anonym
beantwortet von LouiseAn am 5. November 2009 14:28
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Rein rechtlich nicht. sieh mal nach bei juristische Irrtümer.


ClintLeonPowers
beantwortet von ClintLeonPowers am 5. November 2009 14:28
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Innerhalb der Garantiezeit sollte man es vermeiden.

Kommentar von Jermuk am 5. November 2009 14:32

Woher weißt du das? Bitte begründen!

Kommentar von 674ea2716d84fbd1f17fa586489342a3smallClintLeonPowers am 5. November 2009 14:36

Hatte mal viel mit einem Computerhersteller (in Taiwan) zu tun. Nachträglicher Einbau ohne deren Wissen (nicht Erlaubnis) war da nicht so gern gesehen. Man kann ja alles Mögliche machen und dann den Hersteller auf Garantie ranziehen. Irgendwie verständlich, oder?

Kommentar von Jermuk am 5. November 2009 14:38

Wenn man mal etwas weiter oben guckt, da steht, das man es darf, solange man es professionell macht.


lausmaedele
beantwortet von lausmaedele am 5. November 2009 14:29
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nein erlischt nicht die Garantie kam erst kürzlich im Fernsehen - und die sagten wenn man ein Gerät aufmacht erlischt nicht die Garantie während der Garantiezeit natürlich !!


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 5. November 2009 14:26
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Ja, bei jedem Gerät.

Kommentar von Jermuk am 5. November 2009 14:27

Woher weißt du das? Bitte begründen!

Kommentar von F331569aaf65a4178cf6bb82170721adsmallSevenStarMantis am 5. November 2009 14:28

Es steht in fast jeder guten Bedienungsanweisung, dann Erfahrung.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 5. November 2009 14:26
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eigentlich nicht

Kommentar von Jermuk am 5. November 2009 14:27

Woher weißt du das? Bitte begründen!


juezi
beantwortet von juezi am 5. November 2009 14:28
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ja, natürlich. Garantie erlischt, nicht aufmachen

Kommentar von Jermuk am 5. November 2009 14:32

Woher weißt du das? Bitte begründen!


almmichel
beantwortet von almmichel am 5. November 2009 17:33
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Nicht zum Nachrüsten des Teils. Beschädigung muß der Hersteller nachweisen nicht der Händler.


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