Wenn ich mir jetzt z.B. einen Computer kaufen würde und nachträglich selber z.B. ein DVD-Laufwerk einbauen würde.
Ist dann die Garantie futsch, wenn dann z.B. der Prozessor kaputt geht, weil man ja den Computer geöffnet hat.
Weil ein Technikmitarbeiter hätte es ja theoretisch nicht besser machen können. Eigentlich müsste man den Defekt doch erstetzt bekommen? Solange man es richtig macht, dürfte ja auch dabei kein Schaden entstehen?
Dies ist jetzt nur ein konstruiertes Beispiel, aber das interessiert mich.
Dies gilt auch für andere Geräte, z.B. Uhren, Drucker, etc.
Bitte nur antworten, wer Erfahrung mit sowas gemacht hat oder sich mit Rechtsthemen auskennt!
Vielen Dank im Voraus,
Gruß Jermuk
http://www.rechtsschutzversicherung.info/allgemein/top-20-der-rechtsirrtuemer/

Is wie ne Blombe wenn der Aufkleber da kaputt is kriegste nichtsmehr
der ist meist hinten am Gehäuse
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Die Gewährleistung wird nicht eingeschränkt (sofern Du an den Veränderungen bzw. Deinen Eingriff nichts kaputt machst und es entsprechend wirklich fachmännisch ist).
Die erste etwas ausführlichere Antwort!
Rein rechtlich nicht. sieh mal nach bei juristische Irrtümer.

Innerhalb der Garantiezeit sollte man es vermeiden.
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ClintLeonPowers am 5. November 2009 14:36 Hatte mal viel mit einem Computerhersteller (in Taiwan) zu tun. Nachträglicher Einbau ohne deren Wissen (nicht Erlaubnis) war da nicht so gern gesehen. Man kann ja alles Mögliche machen und dann den Hersteller auf Garantie ranziehen. Irgendwie verständlich, oder?
Wenn man mal etwas weiter oben guckt, da steht, das man es darf, solange man es professionell macht.

nein erlischt nicht die Garantie kam erst kürzlich im Fernsehen - und die sagten wenn man ein Gerät aufmacht erlischt nicht die Garantie während der Garantiezeit natürlich !!

Ja, bei jedem Gerät.
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SevenStarMantis am 5. November 2009 14:28 Es steht in fast jeder guten Bedienungsanweisung, dann Erfahrung.

eigentlich nicht
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ja, natürlich. Garantie erlischt, nicht aufmachen
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Nicht zum Nachrüsten des Teils. Beschädigung muß der Hersteller nachweisen nicht der Händler.