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Erlischt die Garantie?

Frage von Luctor Luctor

Erlischt die Garantie bei einem Notebook wenn das Gehäuse geöffnet wird.

Ich meine mal gehört zu haben das erst bewiesen werden muss dass der Defekt durch mein eingreifen ins Gerät ausgelöst wurde. Stimmt das?

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Antworten (6)

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    Antwort von RockGoere83w RockGoere83w

    hast du das gehäuse beschädigt? genrell hast du recht, im moment liegt die beweislast, das du es kaputt gemacht hast beim hersteller.

    Kommentar von Luctor Luctor

    ich habs geöffnet da eine schraube am display abgebrchen ist da das display immer wtwas schwer aufging (es ist nicht runtergefallen o.ä.) also die verkleidung vom display gehöffnet die schraube (bzw. die herausgerissene einpressmutter) geklebt und wieder zusammengebaut. ohne schaden am gehäuse.

    Kommentar von RockGoere83w RockGoere83w

    also war von anfang an die schraube abgebrochen? mh, vielleicht kannst du das als grund des öffnens angeben, aber das mit dem kleben ist doof,. aber versuchen und auf deine garantie pochen würd ich aufjedenfall, kannst ja nix verlieren!

    Kommentar von Luctor Luctor

    die schraube ist durch das schwergängige schanier am display abgebrochen...aber wie das eben so ist...wartet man solange bis was passiert statt es gleich einzuschicken, und da ich das notebook nicht mehr zuklappen konnte da die verkleidung abstand, hab ich es selber auseinander genommen und geklebt. natürlich auch aus zeitlichen gründen...wenn ich es einschicke stehe ich ca. 2 oder mehr wochen ohne arbeitsgerät da...

    Kommentar von RockGoere83w RockGoere83w

    vielleicht eins leihen?! :) aber wie einer schon sagte, die hatten da bestimmt nen sicherheitsaufkleber dran und der ist jetzt weg. aber ich würds trotzdem versuchen und sturr auf die garantie bestehen!

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    Antwort von Suflaki Suflaki

    Du darfst beispielsweise das Notebook öffnen, um RAM aufzurüsten oder die HDD zu ersetzen, ohne daß dir Garantie verloren geht. Daß ein möglicher Defekt durch Deinen Eingriff erfolgte, muß Dir der Händler, bzw. Hersteller nachweisen.

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    Antwort von Vicki Vicki

    Wenn es in den Garantiebestimmungen so steht, dann ist es für Dich als Käufer bindend. Jedoch ist es nicht für den Verkäufer, sondern für den Hersteller relevant. Wenn ein Defekt innerh. der ersten 6 Monate aufgetreten ist, so hast Du immer noch Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler, denn das erste halbe Jahr ist davon auszugehen, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Dadurch ist der Händler in der Beweispflicht. Erst nach Ablauf dieser Frist bist Du in der Beweispflicht. Lese dazu § 437 BGB "Rechte des Käufers bei Mängeln", § 439-441 BGB "Nacherfüllung, besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz, Minderung" und § 476 BGB "Beweislastumkehr". LG Vicki

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    Antwort von swork77 swork77

    Welcher Hersteller ist es den ?

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Weshalb willst Du die Garantie aufs Spiel setzen?

    Kommentar von Luctor Luctor

    wenn dann hab ich sie schon auf spiel gesetzt...^^ tut aber nix zur sache

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Dann hast Du auch bereits mit Verlaub gesagt, die "Arschkarte" gezogen. Duch die Zerstörung des Siegellackes auf bestimmten Schrauben kann der Nachweis einer unsachgemäßen Öffnung geführt werden, Du Oberschlauberger! Das tut jetzt was zur Sache!

    Kommentar von Luctor Luctor

    das absolut nichts mit oberschlau zu tun, ob ich iwas aufschraube oder nicht ist ja wohl meine sache! und ob dadurch die garantie verloren geht eine berechtigte frage!!

    Kommentar von firstguardian firstguardianfirstguardian

    Ja! die Garantie ist futsch!

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    Antwort von Sandstorm Sandstorm

    Wenn Du ein Siegel, welches die Hersteller oft über die ein oder andere Schraube kleben, dabei beschädigst, ist die Garantie weg.
    Weiterführende Hinweise findest Du in den Garantiebestimmungen.

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