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Erlischt der Versicherungsschutz wenn man im Winter mit M&S-Reifen einen Unfall verursacht?

gefragt von Nordwacht18 am 09.05.2008 um 17:05 Uhr
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Baiana
beantwortet von Baiana am 9. Mai 2008 17:07
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Matsch- und Schneereifen sind doch extra Winterreifen. Da dürfte der Schutz eigentlich gerade nicht erlöschen.


anonym
beantwortet von benutzer27 am 9. Mai 2008 17:19
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M&S steht für Matsch und Schnee, allerdings nützen die nichts, wenn nur noch 2 mm Profil drauf sind. Ebenfalls kann die Versicherung kündigen oder Schadensfälle nicht regulieren, wenn Unfälle absichtlich provoziert bzw. herbeigeführt wurden.

Du musst deine Frage näher erläutern, sonst kann man sie nicht richtig interpretieren und beantworten.

Kommentar von Simple_avatar10smallDrSeltsam am 9. Mai 2008 17:20

Ja.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Mai 2008 17:07
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so genau und direkt kann man es nicht sagen, das ist immer eine Ermessensfrage, wenn z.B,, wie in diesem winter so gut wie kein schnee lag, dann kann ein Unfall nicht auf fehlerhafte oder mangelhafte Bereifung zurückgeführt werden..also Versicheurngsschutz, wer dagegen bei Glatteis mit Sommerreifen fährt, der hätte ein Problem


spackenmann
beantwortet von spackenmann am 9. Mai 2008 17:22
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M & S reifen sind winterreifen...also geht mit der versicherung im falle eines unfall`s alles klar...aber achtung...die kennzeichnung M & S ist allerdings keine geschützte kennzeichnung und kann daher auch auf nicht wintertauglichen reifen angebracht werden


Bandido
beantwortet von Bandido am 9. Mai 2008 17:08
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Der Versicherungsschutz erlischt nicht, aber man kann in (Teil)-Regress genommen werden, wenn die Reifen den Fahrbahnbedingungen nicht angepasst sind. Plus Ticket natürlich.

Mach' was draus. :-)


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 9. Mai 2008 17:15
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Bei dieser Frage kommt es darauf an, wie du Winter definierst.

Meinst du die Jahreszeit oder meinst du winterliche Straßenverhältnisse mit Schnee und Eis?


DrSeltsam
beantwortet von DrSeltsam am 9. Mai 2008 17:17
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Grundsätzlich erlischt der Versicherungsschutz in der von dir geschilderten Konstellation nicht.

Wenn man im Winter selber zuviel "Frostschutz getankt" hatte, läge die Nichtleistung der Versicherung bei einem Unfall zB nicht in der Art der Bereifung begründet.


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