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Erlischt der Anspruch auf Kindergeld nach einem Jahr, wenn Kinder für ein Jahr "zuviel" verdienen?

gefragt von Kunigunde2 am 13.08.2008 um 9:29 Uhr

Wenn ein Kind vom Alter her noch kindergeldberechtigt ist, aber für ein Jahr mehr als die erlaubte Summe verdient hat, bekommt man dann nach dem Jahr wieder Kindergeld? Oder ist der Anspruch auf Kindergeld erloschen?

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anonym
beantwortet von pflvb am 13. August 2008 09:55
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das ist abhängig davon, wie alt das Kind tatsächlich ist. Kindergeld wird für alle Kinder gezahlt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Für Kinder über 18 Jahre wird kein Kindergeld gezahlt, wenn es Einkünfte und Bezüge, mit denen es seinen Unterhalt oder seine Berufsausbildung bestreiten kann, von mehr als 7.680 € (zuzügl. Werbungskosten + Sozialabgaben) im Kalenderjahr hat.

Kindergeld kann erneut beantragt werden, wenn das Einkommen des Kindes wieder darunter liegt.


anonym
beantwortet von anjanni am 13. August 2008 09:44
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Wenn das Kind sich nach dem Jahr (wieder oder noch) in einer Ausbildung befindet, lebt auch der Anspruch auf Kindergeld wieder auf.

Habe das mit meinem Sohn auch durchexerziert.

Außerdem würden sonst alle, die ein Jahr Zuvieldienst oder Bund machen, aus dem Kindergeld rausfallen, wenn sie danach studieren. Wäre ja auch nicht sehr logisch.


moon73
beantwortet von moon73 am 13. August 2008 09:31
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Nein, der Anspruch erlischt dann nicht einfach.
http://www.sozialleistungen.info/con/sozial-leistungen/kindergeld.html


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