Hallo,
habe viele Info's gefunden dazu, dass Hobbymusiker ihr Instrument ca. 3 Stunden/täglich außerhalb von Mittagspause und Nachtruhe (so wie im Mietvertrag zeitlich festgelegt) spielen dürfen und in der zeitlichen Verteilung ihrer Übezeiten ansonsten frei sind.
Wie sieht es aus bei angehenden Berufsmusikern, aktuell im Rahmen des Studiums? Es geht hier immerhin um die Existenz eines Menschen und ggf. seiner Familie.

Der Nabel der Welt, die Studenten, sie stehen über Recht und Gesetz und werden künftig die Geschicke der einfachen Bürger lenken... weit gefehlt, Stundent oder nicht, Mieter ist Mieter. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie für jeden anderen Mieter auch. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Musik höhren und Musik machen. Musizieren ist in der Tat über einen längeren Zeitraum und einem erweiterten Zeitrahmen möglich. Es gibt keinen Unterschied zwischen Berufsmusiker und Hobbymusiker.
Landgericht Frankfurt ( Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ): "Unabhängig davon, was im einzelnen im Mietvertrag gestattet worden ist, ist die Ausübung des Klavierspiels nach den konkreten Wohnverhältnissen im Haus zu beschränken. Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. An Werktagen ist die Musikausübung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr hinzunehmen, jedoch nicht ununterbrochen und über die ganze Zeit hinweg. Das ertragbare Maß wird hier auf 3 Stunden zu beschränken sein. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mittagsruhe einzuhalten.
Man wird dabei generell aufgrund des Gebotes der Rücksichtnahme verlangen können, dass die Musikausübung während der allgemeinen Ruhezeiten zu unterbleiben hat, und der Betrieb von Musikanlagen in dieser Zeit auf Zimmerlautstärke beschränkt werden muß ( "Musik im Mehrfamilienhaus" von Richter am LG B. Gramlich, NJW 1985, 2131f). In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr (so der BGH V ZB 11/98).
Im Rahmen der Abwägung der Interessen des Musiker einerseits und des ruhebedürftigen Hausgenossen andererseits spielt natürlich auch das verwendete Musikinstrument eine erheblich Rolle, sowie die Hellhörigkeit bzw. der Schallschutz des betreffenden Gebäudes und die Umgebungsgeräusche. Vom Grundsatz her gilt: je lauter und störender das Geräusch, desdo enger ist eine zeitliche Befristung zu fassen. MfG
Ich glaube das hat nichts mit Existenzgründung zu tun. Du musst Dich an die gesetzlich festgesetzen Regelungen halten.
War auch nicht auf Existenzgründung im Sinne einer Rechtsform oder so gemeint. Sondern daraufhin, dass Noten im Studium nur durch Training erreicht werden können, in jedem Bereich und gute Noten heute - Wirtschaftskrise - mehr denn je ausschlaggebend sind, ob jemand nachher verdient oder Harze hat

zauberformel:
übungsraum
Wo gibt's die gratis???
mimimimimimimi am 4. November 2009 00:52 schulen.
ziuwari am 4. November 2009 00:54 in Deiner schule?
mimimimimimimi am 4. November 2009 00:57 ich geh jetzt grad mal gar nicht zur schule.
weiß aber, dass an bestimmten schulen übungsräume an musiker vergeben werden.
war an meiner uni übrigens auch so. am wochende spielen in den seminarräumen der naturwissenschaftlichen institute häufiger musiker. auf dem flügel, der dort für veranstaltungen genutzt wird, üben auch häufig irgendwelche leute.
Normalerweise gibt es für sowas extra Proberäume.
Studenten haben dafür meist kein Geld mehr über, die an der Hochschule sind üblicher Weise überfüllt und am WE hat die Hochschule eh geschlossen. Musiker müssen aber täglich was tun, wie Leistungssportler eben auch ...
aschaub am 5. November 2009 10:59 Leistungssportler üben aber auch nicht in der Wohnung. Und es ist keinem Nachbarn zuzumuten 8 Stunden Probe täglich zu ertragen.
Leistungssportler üben nicht in der Wohnung??? Wirklich??? Bei mir war das anders, als ich noch aktiv Wettkämpfe auf Leistung gemacht habe. Die 1/2 h morgens und abends jeden Tag Konditionsgymnastik nach/vor dem Schlafen war zusätzliches Programm für daheim ...
Von 8 h Probe hatte ich es ja auch nicht. Aber davon, einen Anhaltspunkt zu haben, was erlaubt ist. Habe inzwischen sowohl die Angabe mit den 3h aus dem Urteil von heimwerker bestätigt bekommen, als auch Quellen gefunden, die tatsächlich Berufsmusikern mehr Übezeit zugestehen ... (so viel, wie ich sie wahrscheinlich bis Abschluss des Studiums eh nicht brauchen werde).

Ab in deine Übezelle! Hatte das Problem, bis ich eine Wohnung fand (5 Umzüge!!!), wo ich meine Arbeit (Üben) machen konnte, ohne gestöhrt zu werden!
Ich habe keine Übezelle, sondern zu Beginn meines Studiums in ein entsprechend gutes Instrument investiert, welches ich auch nie und nimmer in eine Übezelle stellen würde, wo andere rein können. Denn es ist mein berufliches Kapital, wofür ich viele Jahre gerackert und gespart habe. Wenn das kaputt geht, kann ich einpacken!
mimimimimimimi am 4. November 2009 01:00 was denn für eins? harfe?

und was spielst du? wenn du ein elektronisches instrument spielst nimm kopfhörer..
Klavier, Sax, Percussion und andere nach Bedarf. Bin Multiinstrumentalist und brauche das auch so im Studium.
aschaub am 5. November 2009 11:04 Wir sind hier ein Mehrfamilienhaus. Unter uns wohnt ein Klavierspieler, ich spiele Klarinette, Flöte und Keyboard (das aber mit Kopfhörer), neben uns wohnen zwei kleine Mädchen die Blockflöte lernen, und irgendwo ist auch noch ein Posaunist. Und jeder übt zu unterschiedlichen Zeiten (wobei sich das bei mir auf 2 Stunden am Samstag beschränkt, gehe ja auch noch arbeiten). Aber die armen Nachbarn, die von jedem die 3 Stunden abkriegen würden ... Und dann auch noch Verlängerung der Übungsgauer ... Das kann niemandem zugemutet werden. Täglich spielt nur der Klavierspieler, die Kinder sind soweit in Ordnung und der Posaunist scheint auch meistens an anderer Stelle zu üben (ich glaube in den Vereinsräumen).

ist ein schwieriges thema. WOHNUNG ist nunmal WOHNUNG. und es gibt ein recht auf ruhe - aber kein recht auf lärm (sorry, nichts gegen deine musik). kopfhörer wurden schon genannt. oder eben was in lärmdämmung investieren (eierpackungen :D, ...).
Musizieren gilt als Kulturgut - wie ich inzwischen erfahren habe - und es gibt sehr wohl ein Recht darauf. Musik ist auch kein Lärm, also nicht vergleichbar damit, wenn in der Nachbarschaft in der Mittagspause die Flex aktiviert wird. Eierpackungen im "Wohnzimmer"??? Sicher nicht, da wird der Vermieter was dagegen haben - und auch ich. Schließlich ist es ein Wohnzimmer, bzw. der Raum wird von den meisten so verwendet ...
Deutschland hat so viele Rohstoffe und braucht deswegen kluge Köpfe nicht - bitte Ironie verzeihen ... Durch das Urteil aber beste Antwort. Danke!
Ich möchte auch nicht alle über einen Kamm scheren. man erlebt aber immer wieder, dass gerade Stundenten der Ansicht sind, einen Sonderstatus zu genießen. Oft wird die Ansicht vertreten, dass die Pflichten sich nach den Bedürfnissen der Stundenten richten müssen. Das funktioniert so aber nicht. Aber vielen Dank für dei Bewertung. MfG