gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Erlaubte tägliche Übedauer für angehende Berufsmusiker (Studenten)

gefragt von Regina3 am 04.11.2009 um 0:46 Uhr

Hallo,

habe viele Info's gefunden dazu, dass Hobbymusiker ihr Instrument ca. 3 Stunden/täglich außerhalb von Mittagspause und Nachtruhe (so wie im Mietvertrag zeitlich festgelegt) spielen dürfen und in der zeitlichen Verteilung ihrer Übezeiten ansonsten frei sind.

Wie sieht es aus bei angehenden Berufsmusikern, aktuell im Rahmen des Studiums? Es geht hier immerhin um die Existenz eines Menschen und ggf. seiner Familie.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (33817)
mietrecht (3745)
jura (420)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 4. November 2009 19:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Der Nabel der Welt, die Studenten, sie stehen über Recht und Gesetz und werden künftig die Geschicke der einfachen Bürger lenken... weit gefehlt, Stundent oder nicht, Mieter ist Mieter. Es gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie für jeden anderen Mieter auch. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Musik höhren und Musik machen. Musizieren ist in der Tat über einen längeren Zeitraum und einem erweiterten Zeitrahmen möglich. Es gibt keinen Unterschied zwischen Berufsmusiker und Hobbymusiker.

Landgericht Frankfurt ( Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ): "Unabhängig davon, was im einzelnen im Mietvertrag gestattet worden ist, ist die Ausübung des Klavierspiels nach den konkreten Wohnverhältnissen im Haus zu beschränken. Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. An Werktagen ist die Musikausübung in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr hinzunehmen, jedoch nicht ununterbrochen und über die ganze Zeit hinweg. Das ertragbare Maß wird hier auf 3 Stunden zu beschränken sein. An Wochenenden und Feiertagen ist die Mittagsruhe einzuhalten.

Man wird dabei generell aufgrund des Gebotes der Rücksichtnahme verlangen können, dass die Musikausübung während der allgemeinen Ruhezeiten zu unterbleiben hat, und der Betrieb von Musikanlagen in dieser Zeit auf Zimmerlautstärke beschränkt werden muß ( "Musik im Mehrfamilienhaus" von Richter am LG B. Gramlich, NJW 1985, 2131f). In der Regel gilt als allgemeine Ruhezeit die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr (so der BGH V ZB 11/98).

Im Rahmen der Abwägung der Interessen des Musiker einerseits und des ruhebedürftigen Hausgenossen andererseits spielt natürlich auch das verwendete Musikinstrument eine erheblich Rolle, sowie die Hellhörigkeit bzw. der Schallschutz des betreffenden Gebäudes und die Umgebungsgeräusche. Vom Grundsatz her gilt: je lauter und störender das Geräusch, desdo enger ist eine zeitliche Befristung zu fassen. MfG

Kommentar von Regina3 am 7. November 2009 21:36

Deutschland hat so viele Rohstoffe und braucht deswegen kluge Köpfe nicht - bitte Ironie verzeihen ... Durch das Urteil aber beste Antwort. Danke!

Kommentar von 1221027c711343f9f81a626ec933f268smallheimwerker am 8. November 2009 09:18

Ich möchte auch nicht alle über einen Kamm scheren. man erlebt aber immer wieder, dass gerade Stundenten der Ansicht sind, einen Sonderstatus zu genießen. Oft wird die Ansicht vertreten, dass die Pflichten sich nach den Bedürfnissen der Stundenten richten müssen. Das funktioniert so aber nicht. Aber vielen Dank für dei Bewertung. MfG


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von jalon am 4. November 2009 00:47
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube das hat nichts mit Existenzgründung zu tun. Du musst Dich an die gesetzlich festgesetzen Regelungen halten.

Kommentar von Regina3 am 4. November 2009 00:53

War auch nicht auf Existenzgründung im Sinne einer Rechtsform oder so gemeint. Sondern daraufhin, dass Noten im Studium nur durch Training erreicht werden können, in jedem Bereich und gute Noten heute - Wirtschaftskrise - mehr denn je ausschlaggebend sind, ob jemand nachher verdient oder Harze hat


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 4. November 2009 00:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

zauberformel:

übungsraum

Kommentar von Regina3 am 4. November 2009 00:50

Wo gibt's die gratis???

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 4. November 2009 00:52

schulen.

Kommentar von Ad11500420dbb7bded5604ebb0cd9480smallziuwari am 4. November 2009 00:54

in Deiner schule?

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 4. November 2009 00:57

ich geh jetzt grad mal gar nicht zur schule.

weiß aber, dass an bestimmten schulen übungsräume an musiker vergeben werden.

war an meiner uni übrigens auch so. am wochende spielen in den seminarräumen der naturwissenschaftlichen institute häufiger musiker. auf dem flügel, der dort für veranstaltungen genutzt wird, üben auch häufig irgendwelche leute.


anonym
beantwortet von cherrymint am 4. November 2009 00:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normalerweise gibt es für sowas extra Proberäume.

Kommentar von Regina3 am 4. November 2009 00:51

Studenten haben dafür meist kein Geld mehr über, die an der Hochschule sind üblicher Weise überfüllt und am WE hat die Hochschule eh geschlossen. Musiker müssen aber täglich was tun, wie Leistungssportler eben auch ...

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 5. November 2009 10:59

Leistungssportler üben aber auch nicht in der Wohnung. Und es ist keinem Nachbarn zuzumuten 8 Stunden Probe täglich zu ertragen.

Kommentar von Regina3 am 7. November 2009 21:40

Leistungssportler üben nicht in der Wohnung??? Wirklich??? Bei mir war das anders, als ich noch aktiv Wettkämpfe auf Leistung gemacht habe. Die 1/2 h morgens und abends jeden Tag Konditionsgymnastik nach/vor dem Schlafen war zusätzliches Programm für daheim ...

Von 8 h Probe hatte ich es ja auch nicht. Aber davon, einen Anhaltspunkt zu haben, was erlaubt ist. Habe inzwischen sowohl die Angabe mit den 3h aus dem Urteil von heimwerker bestätigt bekommen, als auch Quellen gefunden, die tatsächlich Berufsmusikern mehr Übezeit zugestehen ... (so viel, wie ich sie wahrscheinlich bis Abschluss des Studiums eh nicht brauchen werde).


Rudi2009
beantwortet von Rudi2009 am 4. November 2009 00:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ab in deine Übezelle! Hatte das Problem, bis ich eine Wohnung fand (5 Umzüge!!!), wo ich meine Arbeit (Üben) machen konnte, ohne gestöhrt zu werden!


Kommentar von Regina3 am 4. November 2009 00:57

Ich habe keine Übezelle, sondern zu Beginn meines Studiums in ein entsprechend gutes Instrument investiert, welches ich auch nie und nimmer in eine Übezelle stellen würde, wo andere rein können. Denn es ist mein berufliches Kapital, wofür ich viele Jahre gerackert und gespart habe. Wenn das kaputt geht, kann ich einpacken!

Kommentar von D8c8ba39204f1ea47a7437bc36b59e87smallmimimimimimimi am 4. November 2009 01:00

was denn für eins? harfe?


anonym
beantwortet von Regina3 am 4. November 2009 00:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bitte um noch mehr Antworten!


wavemaster
beantwortet von wavemaster am 4. November 2009 01:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

und was spielst du? wenn du ein elektronisches instrument spielst nimm kopfhörer..


anonym
beantwortet von Regina3 am 4. November 2009 02:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Klavier, Sax, Percussion und andere nach Bedarf. Bin Multiinstrumentalist und brauche das auch so im Studium.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 5. November 2009 11:04

Wir sind hier ein Mehrfamilienhaus. Unter uns wohnt ein Klavierspieler, ich spiele Klarinette, Flöte und Keyboard (das aber mit Kopfhörer), neben uns wohnen zwei kleine Mädchen die Blockflöte lernen, und irgendwo ist auch noch ein Posaunist. Und jeder übt zu unterschiedlichen Zeiten (wobei sich das bei mir auf 2 Stunden am Samstag beschränkt, gehe ja auch noch arbeiten). Aber die armen Nachbarn, die von jedem die 3 Stunden abkriegen würden ... Und dann auch noch Verlängerung der Übungsgauer ... Das kann niemandem zugemutet werden. Täglich spielt nur der Klavierspieler, die Kinder sind soweit in Ordnung und der Posaunist scheint auch meistens an anderer Stelle zu üben (ich glaube in den Vereinsräumen).


quasi811
beantwortet von quasi811 am 4. November 2009 10:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist ein schwieriges thema. WOHNUNG ist nunmal WOHNUNG. und es gibt ein recht auf ruhe - aber kein recht auf lärm (sorry, nichts gegen deine musik). kopfhörer wurden schon genannt. oder eben was in lärmdämmung investieren (eierpackungen :D, ...).

Kommentar von Regina3 am 7. November 2009 21:45

Musizieren gilt als Kulturgut - wie ich inzwischen erfahren habe - und es gibt sehr wohl ein Recht darauf. Musik ist auch kein Lärm, also nicht vergleichbar damit, wenn in der Nachbarschaft in der Mittagspause die Flex aktiviert wird. Eierpackungen im "Wohnzimmer"??? Sicher nicht, da wird der Vermieter was dagegen haben - und auch ich. Schließlich ist es ein Wohnzimmer, bzw. der Raum wird von den meisten so verwendet ...


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Wie bekommen Studenten Wohngeld? Hat jemand einen Ratschlag?

    berufliche reha abgelehnt

    nrw ticket nur für studenten ?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.