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Erlaubnis Vermieter??

gefragt von Benny77 am 31.05.2008 um 8:55 Uhr

Hallo zusammen,

ich will mir in meine Wohnung einen Deckenventilator machen. Jetzt hab ich meiner Vermieterin davon so nebenbei erzählt. Jetzt hat sie plötzlich ein Problem damit. Aber ich hab das Teil schon bestellt.

Hat sie das Recht, mir das zu verbieten? Was sind überhaupt Dinge, die ich mir erlauben lassen muß und welche nicht?


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Reply


pippi60
beantwortet von pippi60 am 31. Mai 2008 09:01
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Wenn Du ausziehst und den ursprünglichen Zustand wieder herstellst, dürfte die Vermieterin nichts dagegen haben. Der Ventilator ist in meinen Augen auch nichts anderes als eine Lampe, ich glaube, ich habe sie schon mal als Kobination gesehen. Mache Dich nicht verrückt, Du nimmst keine bauliche Veränderung vor und somit ist es nicht genehmungspflichtig.


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 31. Mai 2008 09:00
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Du darfst dir einen Deckenventilator zulegen und auch anbringen. Alle Dinge, die eine bauliche Veränderung der Wohnung benötigen, benötigen eine Zustimmung des Vermieters


Joshua W.....
beantwortet von Joshua W..... am 31. Mai 2008 09:27
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darauf hat Deine Vermieterin keinerlei Einfluß.......


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 31. Mai 2008 09:59
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Es ist zu verifizieren, was hinter dem "Problem" der Vermieterin steckt.

Es könnten objektive Gründe sein, die in der Frage lediglich nicht mitgeteilt wurden.

Die Deckenkonstruktion der Wohnung könnte der(dem) Anbringung(sgewicht) und/oder den Kräfte, die beim Betrieb von Deckenventilatoren (Rotoren) auftreten, nicht gewachsen sein.

Auch die Wohnraumhöhe spilet eine Rolle.

Wenn sich objektive Hinderungsgründe - wie gerade beispielhaft angedeutet - ausschließen lassen, steht der Anbringung eines zum Betrieb in Wohnräumen zugelassenen Deckenventilators nicht sim Wege.

Unterscheide zwischen Nutzung der baulichen Substanz der Wohnung (IST-Zustand) im Rahmen des mietrechtlich Zulässigen und der Nutzung durch Veränderung dieser baulichen Substanz, mithin des baulich vorgefundenen und angemieteten IST-Zustandes der leeren Wohnung.

Kommentar von Benny77 am 31. Mai 2008 10:10

Ihr "Problem" ist, dass sie zum einen keine weiteren Löcher in der Holzdecke haben will und zum anderen die Sorge hat, dass die Holzdecke aufgrunde des Gewichts Schaden nehmen könnte.

Sorry, hätte ich wohl gleich schreiben sollen.

Aber das mit dem Gewicht dürfte lt. der Aussage von meinem Vater (hat sämtliche Holzdecken bei uns Zuhause hochgemacht) überhaupt kein Problem sein. Und bei einer Holzdecke muß man ja nicht zwingend vorbohren, die Holzschrauben sind auch ohne vorbohren reinschraubbar und hinterlassen dann auch nur kaum sichtbare Löcher.

Kommentar von DrSeltsam am 31. Mai 2008 10:47

Es kommt in deiner Mietwohnung darauf an, wer, wie die "Holzdecke(n)" dort "hochgemacht" hat und was konkret diese aushalten.

Weiterhin müßten Deckenventilatoren an Holzdecken ganz anders verankert werden, denn die Kräfte durch die Rotoren müssen berücksichtigt werden.

Fazit:

Was bei einer Betondecke zur normalen Nutzung der Mietsache gehört, ist nicht gleichzusetzen mit einer Holzdecke.

Die Genehmigungspflichtigkeit beurteilt sich unterschiedlich.

Luftzirkulation bzw. -umwälzung läßt sich alternativ genausogut herstellen.

Wäge daher ab, ob es dir einen (Gerichts-)Streit wert ist, der möglicherweise mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu deinen Ungunsten ausginge.

Holz- oder sog. "Fehldecken"




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