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Erklärung wirtschaftlicher verhältnisse

gefragt von tobiasle am 03.09.2008 um 13:07 Uhr

Habe vom Anwalt ein schreiben bekommen zum ausfüllen zwecks Kostenübernahme. Nun meine Frage kapitalvermögen meinen die damit vermögenswirksame leistung? Und bei abzüge 1,Steuern 2, Sozialversicherungsbeiträge 3,Sonstige Versicherungen ist mit punkt 3 lebensversicherungen,haftpflicht,Autoversicherung gemeint?


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petra1407
beantwortet von petra1407 am 3. September 2008 13:14
1x
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kapitalvermögen sind aktien-fonds- eigentum

Kommentar von tobiasle am 3. September 2008 13:28

aso nee das hab ich nicht. kommt dann VWL zu sonstige versicherungen?obwohl dies ist eigentlich ja keine

Kommentar von Simple_avatar8smallpetra1407 am 3. September 2008 14:04

muss nicht angegeben werden da es eine Leistung auch vom Arbeitgeber ist....


wj2000
beantwortet von wj2000 am 3. September 2008 13:09
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Ja, du mußt dort alles angeben.


anonym
beantwortet von anjanni am 3. September 2008 13:55
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vwl gehen doch monatlich auf ein Konto.

Das was Du da gespart hast, gehört zum Vermögen, sicherlich.


VayaconDios
beantwortet von VayaconDios am 3. September 2008 18:16
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darunter versteht man immobilien, aktien, fonds-anlagen etc. auch erspartes auf einem sparbuch. einfach alles, was besitz darstellt.


rubensdario
beantwortet von rubensdario am 4. September 2008 12:36
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Kapitalvermögen: Gekd. Aktien, Immobilien und Kapital in Lebensversicherungen

Sonstige Versicherungen sind keine Pflichtversicherungen (Kranken/Rente) sondern Haftpflicht, Auto, Rechtsschutz, Hausrat aber keine Lebensversicherungen

Vermögenswirksame Leistungen muss Du nicht angeben, da diese in Gehalt und Steuern erfaßt sind


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