Habe vom Anwalt ein schreiben bekommen zum ausfüllen zwecks Kostenübernahme. Nun meine Frage kapitalvermögen meinen die damit vermögenswirksame leistung? Und bei abzüge 1,Steuern 2, Sozialversicherungsbeiträge 3,Sonstige Versicherungen ist mit punkt 3 lebensversicherungen,haftpflicht,Autoversicherung gemeint?
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vwl gehen doch monatlich auf ein Konto.
Das was Du da gespart hast, gehört zum Vermögen, sicherlich.

darunter versteht man immobilien, aktien, fonds-anlagen etc. auch erspartes auf einem sparbuch. einfach alles, was besitz darstellt.

Kapitalvermögen: Gekd. Aktien, Immobilien und Kapital in Lebensversicherungen
Sonstige Versicherungen sind keine Pflichtversicherungen (Kranken/Rente) sondern Haftpflicht, Auto, Rechtsschutz, Hausrat aber keine Lebensversicherungen
Vermögenswirksame Leistungen muss Du nicht angeben, da diese in Gehalt und Steuern erfaßt sind
aso nee das hab ich nicht. kommt dann VWL zu sonstige versicherungen?obwohl dies ist eigentlich ja keine
muss nicht angegeben werden da es eine Leistung auch vom Arbeitgeber ist....