Erklären von Satzungen
Hallo, ich habe da einen Satzungsparagraphen den ich anders verstehe wie die Politiker in unserer Stadt, wie lest ihr den?
§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen, Verordnungen sowie Beschlüsse, Hinweise, Mitteilungen und Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren oder zum Begründen von Ansprüchen erforderlich sind, sowie alle übrigen Gegenstände werden mit Abdruck im Amtlichen Mitteilungsblatt der Kreisstadt Homberg (Efze) – Homberg (Efze) aktuell - öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem dieser den bekannt zu machenden Text enthält.
Bitte gebt mir Bescheid wie ihr ihn versteht
Danke im voraus.
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
An dem Abend des Tages, am die "Homberg (Efze) aktuell" erscheint, gelten alle o. g. Beschlüsse, Hinweise usw. als bekannt gemacht. Vom Tag darauf an, läuft die Einspruchsfrist, falls eine vorgesehen ist.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Damit ist lediglich gesagt, dass die Bekanntmachung an dem Tag der Veröffentlichung des Mitteilungsblattes ist.
Von dem Tag der Bekanntmachung an, laufen die Fristen für Einsprüche, weshalb man den Bekanntmachungstag an irgend etwas festmachen muß. Daher ist es sinnvoller, dies mit dem Erscheinungstag einer Zeitung zu tun, in welchher die Bekanntmachung abgedruckt ist, als durch Aushang am Rathaus, der durchaus einen Tag vorher oder nachher geschehen kann und nicht belegbar ist.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
..... deutsche Sprache in der Wüste ..... Auch in Homberg/Efze wird doch Deutsch gesprochen. Und dann heißt's natürlich ".....Satzungsparagraphen, den ich anders verstehe, als die Politiker ....."
Selbst, wenn Du Ausländer bist, solltest Du Dich doch um eine einigermaßen adäquate Sprache bemühen. Aber ich gebe zu, für'n Ausländer ist das so leicht nicht. Deshalb: Üben, üben, üben .....
Kommentar von dawaladawala 03.08.2012Sicher darfst Du die von Dir gefundenen Fehler selbst behalten. Zudem gilt wohl die Freiheit des Autoren nach geltender Rechtschreibung im Vorrang vor der Neuen Rechtschreibung.
-
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
naja wie es da steht: alle relevanten bekanntmachungen werden in der zeitung "homberg aktuell" abgedruckt und wenn die zeitung z.b heute erscheinen würde dann gilt sie ab heute abend 0 uhr als "bekannt gegeben" mit allen daraus folgenden rechtlichen dingen.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
ab da werden vorgänge geltend und fristen wirksam.
Ich frage deshalb, weil wir in unserer Stadt am Tag nach der Stavo, das war der 13.06.2012 ein Bürgerbegehren eingereicht haben. Im Mitteilungsblatt, also in Homberg-Aktuell das Protokoll der Stavo erst aber am 19.07.2012 erschien. Jetzt behaupten die Herren der Verwaltung der Abgabetermin wäre hier maßgebend und nicht der Erscheinungstermin des Amtsblattes. Wie sehen sie das, mit diesem Sachverhalt?
Da irren die Herren Beamten.
Sinn und Zweck der Bekanntmachungen ist es ja gerade, die Bürger auf etwas Aufmerksam zu machen, dass sie betrifft und wogegen Sie sich wehren können.
Wäre der Abgabetermin der Entscheidende, würden die Bürger in ihrem Rechtsschutzinteresse verfassungswidrig eingeschränkt, da es dann Zufall wäre, ob die Bürger noch rechtzeitig vor Erscheinen des Amtsblattes von der Bekanntmachung erfahren und somit Ihre Rechte wahren könnten.
Sehr richtig - aber so sind se nun'mal die Damen & Herren Verwaltung!
Nun ja. Probieren geht über studieren wie es so schön heißt. Und wenn Herrschsucht und Machtgier am Werk sind hilft dann eben nur noch der Rechtsweg. Wenn ich das recht im Kopf habe müsste sich dazu bei lexetius ein höchstrichterliches Urteil finden lassen das bindend ist. Daran hat sich dann auch das zuständige Verwaltungstgericht zu halten will es nicht selbst vor dem Kadi abgeurteilt werden.