Frage von Tierpark 02.08.2012

Erklären von Satzungen

  • Antwort von Maeldae 02.08.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    An dem Abend des Tages, am die "Homberg (Efze) aktuell" erscheint, gelten alle o. g. Beschlüsse, Hinweise usw. als bekannt gemacht. Vom Tag darauf an, läuft die Einspruchsfrist, falls eine vorgesehen ist.

  • Antwort von Immofachwirt 02.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Damit ist lediglich gesagt, dass die Bekanntmachung an dem Tag der Veröffentlichung des Mitteilungsblattes ist.

    Von dem Tag der Bekanntmachung an, laufen die Fristen für Einsprüche, weshalb man den Bekanntmachungstag an irgend etwas festmachen muß. Daher ist es sinnvoller, dies mit dem Erscheinungstag einer Zeitung zu tun, in welchher die Bekanntmachung abgedruckt ist, als durch Aushang am Rathaus, der durchaus einen Tag vorher oder nachher geschehen kann und nicht belegbar ist.

  • Antwort von Literaturius 03.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ..... deutsche Sprache in der Wüste ..... Auch in Homberg/Efze wird doch Deutsch gesprochen. Und dann heißt's natürlich ".....Satzungsparagraphen, den ich anders verstehe, als die Politiker ....."

    Selbst, wenn Du Ausländer bist, solltest Du Dich doch um eine einigermaßen adäquate Sprache bemühen. Aber ich gebe zu, für'n Ausländer ist das so leicht nicht. Deshalb: Üben, üben, üben .....

  • Antwort von Speedster2000 02.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    naja wie es da steht: alle relevanten bekanntmachungen werden in der zeitung "homberg aktuell" abgedruckt und wenn die zeitung z.b heute erscheinen würde dann gilt sie ab heute abend 0 uhr als "bekannt gegeben" mit allen daraus folgenden rechtlichen dingen.

  • Antwort von casala 02.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    ab da werden vorgänge geltend und fristen wirksam.

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