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Erhöhung der monatlichen Vorauszahlung der Mietnebenkosten

gefragt von tomkowalski am 09.07.2008 um 16:12 Uhr

Da die Energiepreise stark gestiegen sind müssen meine Mieter regelmässig einen grösseren Betrag bei der endgültigen Nebenkostenabrechnung nachzahlen. Kann ich die monatlichen Vorauszahlungen, die im Mietvertrag angegeben sind, erhöhen? Die Erhöhung würde monatlich ca. 50 Euro ausmachen. Was ist, wenn die Mieter dem nicht zustimmen? Muss/Kann ich diese Erhöhung dann gerichtlich durchsetzen?


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 9. Juli 2008 16:17
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Nebenkostenerhöhung von 50 Euro pro Partei oder auf wieviele Parteien? Pro Partei wäre das ja ziemlich happig. Du kannst ja erstmal ein Anschreiben an alle Mieter posten und so für verständnis werben. Immerhin müßtest du die Nebenkosten so oder so abrechnen und ggf. was zurückzahlen. Ich glaube aber nicht, dass - richtig gerechnet - die Energiepreiserhöhung so eine Steigerung ausmachen würde.


domchef
beantwortet von domchef am 9. Juli 2008 16:18
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natürlich kannst du die nebenkostenvorauszahlung den gegebenen umständen jährlich anpassen; nach angemessener vorankündigung. ist ja auch nur zum schutz der mieter nicht am jahresende eine hohe nachforderung zu erhalten. aber wenn die jeden monat 50,00 euro mehr zahlen soll, dann muß ich dir aber ganz ehrlich sagen das du deine haushaltsberechnung sehr mangelhaft gmeacht hast, denn wie kann es sein das von der ursprünglich geplanten summe plötzlich 600 mehr werden....pro mieter wohlgemerkt


jasmin74
beantwortet von jasmin74 am 9. Juli 2008 16:14
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einfachmal mit den mietern reden, kommt ihnen ja auch entgegen.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1small General gertrude ll am 9. Juli 2008 16:16

so ist es.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 9. Juli 2008 16:15
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Letztendlich ist das ja auch in ihrem Interesse. Bei uns gibt es einen individuellen Wirtschaftsplan, bei dem bei hohen Nachzahlungen automatisch eine Angleichung erfolgt!


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 9. Juli 2008 16:16
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ich denke mal deine mieter wären da sogar ganz froh drüber. so müssen sie am ende nicht so viel nachzahlen, denn jeden monat 50 euro tun weniger weh als 600 auf einen schlag... sprich einfach mit ihnen...





tanja1959
beantwortet von tanja1959 am 10. Juli 2008 10:34
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Wann darf der Vermieter Nebenkosten erhöhen?

Die Nebenkosten einer Wohnung können nur dann erhöht werden, wenn aus der Nebenkostenabrechnung hervorgeht, dass der Mieter nachzahlen muss. Hat er z. B. 1.800 Euro Nebenkosten im Jahr (150 Euro pro Monat) bezahlt und muss nun am Jahresende 600 Euro nachzahlen, kann der Vermieter diesen Betrag auf die Monate des nächsten Jahres aufschlagen, egal, ob die Nebenkosten gestiegen sind oder der Vermieter nur falsch kalkuliert hat. Der Mieter müsste dann im kommenden Jahr monatlich 200 Euro Nebenkosten bezahlen.

Das gilt aber auch umgekehrt: Hat der Mieter im Jahr zu viel Nebenkosten bezahlt, bekommt also Geld von seinem Vermieter zurück, kann er diesen Betrag auf 12 Monate umrechnen und dann von seinen monatlichen Nebenkosten abziehen lassen. Er muss den Vermieter lediglich schriftlich darauf hinweisen, dass er von nun an weniger Nebenkosten zahlen wird und sich in diesem Brief auf die Nebenkostenabrechnung beziehen. Nebenkostennachzahlungen müssen übrigens innerhalb von 12 Monaten vom Vermieter gefordert werden. Schickt er die Rechnung später, muss der Mieter diese Rechnung nicht mehr zahlen.

Quelle: hessischer rundfunk / recht - online

Kommentar von tomkowalski am 10. Juli 2008 11:42

Vielen Dank für die zahlreichen fundierten Antworten.

Na, dann werde ich mal Anfragen, ob die Mieter gewillt sind monatlich etwas mehr zu zahlen. Grundsätzlich denke ich, es kommt den Mietern NICHT entgegen. Es gibt ja auch Leute die das Geld lieber auf die Bank legen und Zinsen kassieren bis Sie es zahlen müssen.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanja1959 am 10. Juli 2008 12:12

Reden ist immer gut! Dann sind die Mieter sicher einsichtig. Ich würde dann aber bei einer freiwilligen Zustimmung schreiben: Nach persönl. Gespräch und beidseitigem Übereinkommen, werden die Nebenkosten ab...... von z.B. 60 auf 100 € erhöht. Dann bist Du auch als Vermieter abgesichert! LG


saudo2000
beantwortet von saudo2000 am 10. Juli 2008 10:37
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Ich mache es folgendermaßen. Nach jeder Abrechnungen, wenn die Nachzahlung oder Gutschrift (was praktisch FAST nicht mehr vorkommt)die im Bereich um die 100 € liegen, passe ich die VZ nach oben oder unten an. Hatte von einer Außnahme einmal abgesehen in den letzten 20 Jahren keine Probleme damit. Eine gesetzliche Grundlage (von versch. Urteilen abgesehen)gibt es nicht.

Kommentar von Simple_avatar2smalltanja1959 am 10. Juli 2008 12:09

Doch, es gibt eine gesetzliche Grundlage, siehe oben. Aber Deine Abrechnung ist ja so vollkommen ok.




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