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Erhöht sich mein Pflegebeitrag wenn meine Kinder aus dem Haus sind?

gefragt von Nitjes am 28.04.2008 um 12:34 Uhr

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Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 28. April 2008 12:56
3x
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Die Beitragserhöhung ist für Kinderlose. Damals wurde ja vom Bundesverfassungsgericht beschloßen das Familien entlastet werden müßen. Und wie kann man Falilien am besten entlasten? Genau in dem man den Beitrag für Kinderlose anhebt. Ich weiß nicht welche Entlastung für Familien das genau gebracht hat aber auf jeden Fall dürfen Eltern immer den "verringerten" Beitrag bezahlen. Ich sage extra verringert weil das klingt viel positiver als das Kinderlose einen Beitragszuschuß zahlen müßen. Aber unsere Politiker haben das wieder gut hingekriegt!

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 28. April 2008 13:11

Viel kurioser ist es, wenn ein Mann mit einer Frau zusammenlebt und sie ein Kind hat, welches nicht seines ist.

SIE kommt in Steuerklasse 1, weil jemand da ist, der das Kind miterziehen kann -

ER muss den erhöhten Beitrag bezahlen, weil er kein leibliches Kind hat...

Antwort der Pflegekasse: Mit dem Steuersystem haben wir nichts zu tun.

Antwort Finanzamt: Was die Pflegekassen machen, geht uns nichts an.

Ob das verfassungsrechtlich okay ist, wage ich zu bezweifeln... :-(


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 28. April 2008 12:41
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ich weiß nur das kinderlose einen höheren Beitrag zahlen müssen. Wie das jetzt ist wenn Kinder ausziehen??? Gute Frage!

Kommentar von 1af18fd2436064bd4160a7db7078c034smallheinzundevi am 28. April 2008 15:31

Dann bezahlst Du genau dasselbe wie bisher, es ist nur wichtig, dass Du jemals Kinder hattest. (Arbeitgeber verlangt Kopie der Geburtsurkunde)


bommel65
beantwortet von bommel65 am 28. April 2008 12:49
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Als ich vor zwei Jahren bei der Pflegekasse diesbezüglich nachfragte, hiess es der Beitrag erhöht sich nach dem Auszug nicht, da man ja einen potentiellen Einzahler/in für die Pflegekasse in die Welt gesetzt hat...

Wie es jetzt nach zwei jahren aussieht, weiß ich nicht, ich denke aber, da hat sich nichts geändert.


antola61
beantwortet von antola61 am 29. April 2008 09:34
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der verringerte Beitrag zählt für immer (also je nachdem wie lange dies Gesetz besteht :-))) Auch wenn dein Kind z.B. schon vor Jahren gestorben wäre, müßtest du nur den geringeren Beitrag zahlen.


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