Mein Bruder hat einen Antrag für den Erhalt von Wohngeld beantragt. Nur für den Fall, dass ihm Wohngeld zugesprochen wird, hat er dann auch die Möglichkeit einen Zuschuss für Heizkosten zu erhalten? Wie hoch würde der Zuschuss ausfallen? Die Kosten fressen ihn nämlich leider auf.
Auf der Seite http://www.bmvbs.de/wohngeld habe ich die Info gefunden, dass Wohngeldempfänger seit diesem Jahr pauschal einen Zuschuss in Höhe von 24 Euro monatlich für Einpersonhaushalte erhalten, 31 Euro für Zweipersonhaushalte. Die Internetseite ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zugeordnet. Dort kann man viele Infos rund um das Thema Wohngeld bekommen.

Den Begriff "Wohngeld" kenne ich nicht. Wenn es sich um Wohnungsmietzins handelt, wird doch mtl. à Kto einen bestimmten Betrag verrechnet. Ende Jahr erhält man dann von der Verwaltung eine Heizkostenabrechnung, und je nachdem wird Geld zurück erstattet oder man muss noch nachzahlen. Ich denke, dass die Nachforderung auch übernommen wird, wenn man das schriftlich belegen kann.
Die Heizkosten haben nichts mit dem Wohngeld zu tun und werden also auch nicht berücksichtigt. Der Link von meinem Vorredner ist nicht mehr aktuell und betrifft einn einmaligen Heizkostenzuschuß anläßlich der Novellierung des Wohngeldes.

http://www.geldvomstaat24.de/2008/10/05/pauschales-wohngeld-fuer-heizkosten-ab-0...
Schau hier mal Ich hoffe es ist noch aktuell

Ich glaube, die Summen für Nebenkosten fressen nicht nur Deinen Bruder auf