Die Frage konnte mir noch keiner vernünftig beantworten, Hoffe, ihr könnt mir helfen...Bekomme ich also Geld? Wenn ja, wieviel und gibt es besondere Voraussetzungen, die man erfüllen muss.

Anspruch hättest du für 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.. Aber es gibt nur wenige Betriebe die sich daran halten..
Mir fällt auch kein Grund ein, warum nicht. Es müssten die üblichen Voraussetzungen gelten, Arbeitsverhältnis muss 4 Wochen bestanden haben, etc. Siehe Entgeltfortzahlungsgesetz.

nein, wenn du nicht arbeitest bekommst du auch kein geld...
fraukausw am 30. September 2009 20:29 hab mich wohl geirrt, sorry...
peterunddoris am 30. September 2009 20:29 weißt Du das genau? Ich würde denken doch, aber nur von der Logik her
fraukausw am 30. September 2009 20:29
fraukausw am 30. September 2009 20:30 kann den link nicht posten... auf www.minijob-zentrale.de stehts...
Wolfi0410 am 30. September 2009 22:03 Quatsch!
Gemäss EFZG genau wie jeder andere Arbeitnehmer auch, 42 Tage.
Ob du es erhältst weiß ich nicht,du hast aber Anspruch auf Lohnfotzahlung.
Sorry, Lohnfortzahlung.
Du bekommst wie jeder andere auch für 42 Tage Entgeltfortzahlung. Was bei dir anders ist die Zahlung von Krankengeld, denn die bekommst du nach Ablauf vn 42 Tagen nicht.
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1AN/8arbeitsrecht/InhaltsNav.html