paradies am 14.09.2007 um 21:10 Uhr
Ich habe dieses Jahr zum 1. Mal die Aufforderung vom Finanzamt erhalten, die Einkommensteuer im voraus zu bezahlen. Warum, ist mir ein Rätsel. Bekomme ich zuviel bezahlte Steuer dann auch wieder zurück?? Verrechnet das Finanzamt alle Beträge? (Ich habe im GF gelesen, daß eine ähnliche Frage schon mal gestellt wurde).
Kann Dich beruhigen, was Du zu viel vorausbezahlt hast, erhältst Du zurück. Falls Du allerdings Außenstände anderer Steuerarten hast, kann es sein, dass sie verrechnen. Falls sich bei Dir einkommensmäßig was ändert und Du der Ansicht bist, die festgelegten Pauschalen seien zu hoch, kannst Du auch anrufen oder schreiben und den Sachverhalt schildern, die meisten gehen darauf ein, wenn man mit ihnen spricht. Regel Nummer eins: keine Angst vor dem Finanzamt!!

Je nach Höhe des zu erwartenden Einkommens setzt das Finanzamt eine Einkommenssteuervorauszahlung fest.
Wenn sie deiner Meinung nach nicht den wirklichen Verhältnissen entspricht, kannst du formlos eine Herabsetzung beantragen.
Mit deiner jährlichen Einkommensteuererklärung werden dann Minder- oder Überzahlungen ausgeglichen
Klar, dass du zuviel bezahlte Beträge nach Einreichung der Einkommensteuererklärung erstattet bekommst.
Aber bis dahin hat Steinbrück mit deinen Moneten den Bundeshaushalt konsolidiert.

Voraussetzung dafür ist das Erstellen einer Einkommensteuererklärung. Dann bekommst du eventuell zu viel gezahlte Steuer wieder zurück.

Ich bezahle permanent als Grenzgänger die Steuer im voraus und zwar vierteljährlich. Wenn Du dann die Steuerklärung machst bekommst Du selbstverständlich zuviel gezahlte Steuern zurück. Nur leider geht das nicht so schnell wie es vorher von Dir eingetrieben wird.
Akontozahlungen werden in meiner Gemeinde verzinst.
Ich glaube, ich könnte gar nicht argumentieren, daß die Pauschalen zu hoch sind. hm...