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Erhält man zuviel bezahlte Einkommensteuer zurück?

gefragt von paradiesparadies am 14.09.2007 um 21:10 Uhr

Ich habe dieses Jahr zum 1. Mal die Aufforderung vom Finanzamt erhalten, die Einkommensteuer im voraus zu bezahlen. Warum, ist mir ein Rätsel. Bekomme ich zuviel bezahlte Steuer dann auch wieder zurück?? Verrechnet das Finanzamt alle Beträge? (Ich habe im GF gelesen, daß eine ähnliche Frage schon mal gestellt wurde).


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anonym
beantwortet von laganya am 14. September 2007 21:14
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Kann Dich beruhigen, was Du zu viel vorausbezahlt hast, erhältst Du zurück. Falls Du allerdings Außenstände anderer Steuerarten hast, kann es sein, dass sie verrechnen. Falls sich bei Dir einkommensmäßig was ändert und Du der Ansicht bist, die festgelegten Pauschalen seien zu hoch, kannst Du auch anrufen oder schreiben und den Sachverhalt schildern, die meisten gehen darauf ein, wenn man mit ihnen spricht. Regel Nummer eins: keine Angst vor dem Finanzamt!!

Kommentar von 3eae58927a0f7286d90bf3dd40119c65smallparadies am 14. September 2007 22:24

Ich glaube, ich könnte gar nicht argumentieren, daß die Pauschalen zu hoch sind. hm...


fourseasons
beantwortet von fourseasons am 14. September 2007 21:15
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Je nach Höhe des zu erwartenden Einkommens setzt das Finanzamt eine Einkommenssteuervorauszahlung fest.

Wenn sie deiner Meinung nach nicht den wirklichen Verhältnissen entspricht, kannst du formlos eine Herabsetzung beantragen.

Mit deiner jährlichen Einkommensteuererklärung werden dann Minder- oder Überzahlungen ausgeglichen


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. September 2007 21:13
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Klar, dass du zuviel bezahlte Beträge nach Einreichung der Einkommensteuererklärung erstattet bekommst.

Aber bis dahin hat Steinbrück mit deinen Moneten den Bundeshaushalt konsolidiert.


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 14. September 2007 21:34
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Voraussetzung dafür ist das Erstellen einer Einkommensteuererklärung. Dann bekommst du eventuell zu viel gezahlte Steuer wieder zurück.


Nordlicht
beantwortet von Nordlicht am 15. September 2007 02:15
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Ich bezahle permanent als Grenzgänger die Steuer im voraus und zwar vierteljährlich. Wenn Du dann die Steuerklärung machst bekommst Du selbstverständlich zuviel gezahlte Steuern zurück. Nur leider geht das nicht so schnell wie es vorher von Dir eingetrieben wird.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 13. Februar 2009 06:38
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Akontozahlungen werden in meiner Gemeinde verzinst.


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