garng am 17.12.2007 um 10:12 Uhr
Die Frage summa summarum: Erfüllt eine reguläre 7-stündige Schlafzeit dieselbe Funktion wenn man sie aufteilt in beispielsweise 4 St. Nachts / 1 St. Vormittags / 2 St. Nachmittags ?
Ich fühle mich (als Rentner) gut dabei, nur dass es eben mal die Frage aufwirft, ob....

Wichtig ist, das man mindestens einmal am "Tag" seinen Tiefschlaf-Rhythmus erreicht, sprich den Zyklus von Traum- und Nicht-Traum-Phase mindestens zweimal hintereinander durchläuft. Wobei ein Zyklus durchschnittlich 2 Stunden dauert. Der Rest ist individuell, hier scheint diese "Mindestanforderung" erfüllt zu sein und wer sich dabei wohlfühlt und die Zeit dazu hat, kann sein Schlafverhalten so gestalten, wie es genehm ist. Also, noch viel Spaß beim Leben! ;-)

Warum fragst Du dann. Willst Du "Bestimmungen" erfüllen oder Dich wohlfühlen? Kommst Du damit zurecht, ist doch jegliche "Bestimmung" erfüllt. Oder wohnst Du schon im Altenheim und musst Dich nach den dortigen Gepflogenheiten richten? Nix für ungut und schlaf gut - wann auch immer ;-)

Es gibt keine Bestimmung. Wenn Du Dich dabei wohlfühlst, ist alles in Ordnung!
Danke für deine gute [und beruhigende :o)] Antwort. Und das mit dem 'Spass am Leben', das wünsche ich auch dir - selbst wenn unsereiner (!!) bei NOCH mehr Spass oft gerne mal 22 auf 24 Stunden wachbleiben möchte. Wer sagts denn... ;-)) .... Danke !!