oder kann man dann dann direkt gekündigt werden/kündigen?

Diebstahl ist ein Grund zur Fristlosen Kündigung - da braucht es zuvor keine Abmahnung.

Diebstahl, also eine Straftat, ist die Berechtigung zur fristlosen Kündigung mit anschließender Sperre beim Arbeitslosengeld.
In diesem Fall wird eine Abmahnung entbehrlich sein.
also soweit wie ich weiß ist ein diebstahl ein außerordentlicher kündigungsgrund und braucht keine abmahnung. gucke doch mal ins bgb...da müsste sowas doch drin stehen oder?

In solchen Fällen ist eine Abmahnung nicht nötig. Wer klaut kann sofort und fristlos gekündigt werden... Wäre ja auch noch schöner...

So weit ich weiss ist Diebstahl ein Kündigungsgrund.

Bei Kündigungen wegend er Begehung einer Straftat ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer die Straftat zugegeben oder erwiesenermaßen begangen hat, oder ob lediglich ein Verdacht gegen ihn vorliegt. Die Begehung einer Straftat im Betrieb, führt regelmäßig dazu, dass dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist und er daher fristlos kündigen kann. Liegt jedoch nur ein Verdacht vor, so ist Vorsicht geboten. Nur, wenn der Verdacht geeignet ist, das notwendige Vertrauen in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zu zerstören oder Verdacht zu einer unerträglichen Belastung des Arbeitsverhältnisses führt (sog. echte Verdachtskündigung) kann eine fristlose Kündigung auf den Verdacht gestützt werden, der Arbeitnehmer habe eine Straftat oder eine Schwere Pflichtverletzung begangen. Das setzt auch voraus, dass der Verdacht auf konkrete Tatsachen gestützt werden muss, die geeignet sind den verständigen Arbeitgeber zu einer Kündigung zu veranlassen. Es muss insbesondere eine auf Indizien gestützte Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Arbeitnehmer die in Rede stehende Vertragsverletzung tatsächlich begangen hat.
http://www.recht-e.de/rechtsanwalt-arbeitsrecht-fristl.0.html

Wenn der Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten so offensichtlich ist, dass der Arbeitnehmer ohne weiteres davon ausgehen muss, dass der Arbeitgeber ihn nicht hinnehmen wird, bedarf es keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung. Gilt bei praktisch allen Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Kollegen.

Diebstahl = fristlos! Was gäbe es da noch abzumahnen?
Und noch nicht mal eine Kündigungsfrist.
daher ja auch "fristlos" ;-)
Richtig DH