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Erfolgt der Erst-Download bei Mega-Downloads über den Mitgliederbereich?

gefragt von friedemar am 19.07.2008 um 15:15 Uhr

Habe nur ein Update einer Freeware heruntergeladen, die ich seit Jahren schon kostenlos nutze und nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine Rechnung bekommen. Eine vorher bei mir eingetroffene Email, die keinen erkennbaren Zusammenhang mit dem betreffenden Download zeigte, habe ich als Spam markiert und ignoriert. Frage:Erfolgt der Erstdownload bei Mega-Downloads nur, nachdem der Abrufer bereits explizit den Anmelde-Link zum Mitgliederbereich angeklickt hat oder schon vorher ausserhalb? Die email mit dem Anmelde-Link wird vom Versender als Start der Widerspruchs-Frist von 14 Tagen deklariert.

Friedemar

Google: Megadown-Load


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Juli 2008 15:17
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schaue auf verwandte Fragen, dort findest du die Antwort..langsam , aber sicher müsste es doch nun bei allen klappern, daß man nirgendswo etwas umsonst erhalten kann oder alles kostenlos ist..


jabberwakky
beantwortet von jabberwakky am 19. Juli 2008 15:17
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AGB zu Megadownloads.Habe grade gekündigt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 19. Juli 2008 15:34

das wird wohl nichts nutzen! Das ist ja keine seriöse Firma und wenn du im kleingedruckten schaust, hast du bereits wenn du etwas heruntergeladen hast ein 2-jähriges Abo abgeschlossen und damit die Widerspruchsfrist ausgehebelt. Da wird auf jeden Fall eine Rechnung kommen.

Kommentar von A9fcc5456f76832d2967c1d84f7b13bcsmalljabberwakky am 19. Juli 2008 15:41

Ich habe etwas runtergeladen und habe von ihnen Nachricht bekommen.Aber ist schon Okay so.grins


Formatter
beantwortet von Formatter am 19. Juli 2008 15:24
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Lies das:

ttp://www.jetzt-weiss-ich.de/megadownload.html


anonym
beantwortet von Sozialratgeber am 1. Oktober 2008 09:36
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Doch die Software gibt es bei freeware.de auch weiter kostenlos. Nur wenn man zum herunterladen den angeblichen Serviedienst von Megadownloads benutzt gerät man autimatisch in die Falle dieser kriminellen Straftäter. Alleine dafür das Sie dessen Servicepaket für ein jahr lang nutzen könnten wird Ihnen eine Abo-Rechnung präsentiert. Aber es ist kein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen wenn Sie nicht schriftlich per Brief üder den Widerruf belehrt wurden. Erstatten Sie STRAFANZEIGE bei Polizei oder Staatsananwaltschaft gleich auch gegen deren deustche Vertretung denn so schützen Sie sich und können an Hand aller Kopien ebweisen, daß Sie mittels (a) irreführender Werbung zum Zwecke des (b) vorsätzlichen Betrugs in die Falle getappt sind. Suchen Sie im Internet bitte nach dem Suchbegriff Internet Betrug dann stoßen Sie schnell auf Megadownloads Beweisen Sie Zivilcourage und wehren Sie sich muutig gegen diese Betrüger


anonym
beantwortet von xallaba am 8. Dezember 2008 00:39
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Laßt Euch nicht für naiv und dumm verkaufen. Das gesamte Internet ist komplett RECHTLOS. Ihr könnt klicken was Ihr wollt...es gibt keine rechtliche Bindung.Aus dem ganz einfachen Grund,da sich Namen,Adressen,Pins,IDs,IPs usw.willkürlich ändern lassen.Kein Richter läßt sich darauf ein,sei denn man ist wirklich so naiv und läßt sich Glauben machen das das was "Gesetz" ist auch Recht ist.Umgekehrt wird ein Schuh draus.Was Recht ist muß Gesetz werden. Das heißt als erstes die unverbesserlichen Moneymonkeys,die blödstudierten Sicherheitsbeschwörer und die betrügerischen Schweinebacken zum Teufel jagen.Mit Fleiß ! Das ist natürlich kein Freibrief für unvernünftiges Handeln.


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