Könnt Ihr mir sagen, ob die Privatrente besteuert wird? Wenn ja, wie hoch und wie könnte man die Steuerlast reduzieren?

Die Besteuerung hängt wesentlich vom Beginn (Datum) der Rentenzahlung ab.

...also, auch das bezieht sich nur auf EINE Art der Rente. Sicher, dass die gemeint ist?
primusvonquack am 30. Juni 2009 13:17 Mensch Enno! Bist echt ein ganz Schlauer!
...also, darum geht es nicht. Da will nur jemand etwas wissen, verrät uns jedoch nicht, was. Und dann kommt jemand wie du daher und antwortet etwas, was zwar durchaus richtig sein könnte - wenn die Frage dazu passt (was wir aber nicht wissen) - was aber trotzdem irgendwie nur geraten ist.
.
Und einfach nur IRGENDEINE Aussage zu treffen ist sicherlich wenig hilfreich.
primusvonquack am 30. Juni 2009 13:35 Der verrät schon, was er wissen will, nur du begreifst es nicht.
...also, so wird es wohl sein.
...also, schade, vom Fragesteller kommt da wohl nichts mehr. Ich hätte die Frage gern beantwortet.
...also, nö. Wesentlicher von der Art der Rente.
Wer liest ist klar im Vorteil, die Art der Rente erwähnt der Fragesteller.
...also, das muss ich überlesen haben. Da steht bei mir nur "Privatrente". Das ist keine steuerlich relevante Klassifizierung.
.
Allenfalls könnte das ein Hinweis auf eine Rente nach § 22 Nr. 1a sein, dann wäre der Zeitpunkt des Rentenzahlungsbeginns absolut irrelevant. Aber es könnte auch was völlig anderes sein.
§22 Nr. 1a??? Man sollte schon dabeischreiben welches Gesetz man meint.
...also, das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
.
EStG 22 Nr. 1 S. 2 Bu. a), b)
EStG 22 Nr. 1 S. 3 Bu. a) Doppelbu. aa)
EStG 22 Nr. 1 S. 3 Bu. a) Doppelbu. bb)
EStG 22 Nr. 1 S. 3 Bu. b)
EStG 22 Nr. 1a
EStG 22 Nr. 1b
EStDV 55 (2)
.
Deine Antwort passt nur zu EStG 22 Nr. 1 S. 3 Bu. a) Doppelbu. aa)
...also, abgesehen davon besteht auch noch die Möglichkeit, dass es sich um eine Rente handelt, die gar keine Einkunft ist, weil es sich um einen Altvertrag handelt.
...einen Altvertrag mit einem privaten Versicherer (Kapitalversicherung/ Rente /LV).