Erfolglose Überprüfung des Fernsehers nach einem Garantiefall
Hallo,
mein vor 7 Monaten gekaufte Fernseher funktioniert nicht richtig. Ich habe die Rücksende/Garantieabteilung des Geschäftes ( Online-Shop ) die Beschreibung des Problems zugeschickt "Es tritt regelmäßig das folgende Problem: Ausfall von Bild und Ton in undefinierbaren, unregelmäßigen Zeitabständen. Das Bildschirm ist dabei schwarz, Ton fehlt komplett. Nach kurzer Zeit ( 0,5 - 3 sek ) kommt das Bild und Ton wieder und der Vorgang wiederholt sich irgendwann wieder und wieder, das ähnelt einer Kanalumschaltung. Der Ausfall tritt manchmal einmal pro 20 min, manchmal einmal pro 2 Stunden, also ganz unklar." und einen Retoureschein für eine Rücksendung erhalten.
Heute habe ich das Gerät zurück bekommen und spontann folgendes schreiben wollte ( Daraus können Sie sicher entnehmen, was die Überprüfung des Gerätes ergab. ) "Sehr geehrte Damen und Herren, heute habe ich den Fernseher zurückbekommen. Ich muss sagen, unglaublich, nach fast einem Monat erhalte ich das Gerät mit das Gerät repariert wurde, zurück, aber dagegen mit einem Hinweis, dass bei der Prüfung durch den Hersteller kein Fehler festgestellt werden konnte und, dass der beschriebene Fehler beim schwachen Antennenpegel auftreten kann. Wieso haben sich weder Sie noch der Hersteller mit mir in Verbindung gesetzt? Das liegt doch, meiner Meinung nach, Meinung 100prozentig am Gerät! Die Antennenanlage wurde 100mal überprüft, das Fernseher habe ich sogar bei einem Freund von mir überprüft, der Fehler tritt doch sogar auf, wenn gar keine Antenne angeschlossen ist. Außerdem funktionieren mit derselben Antenne andere Fernsehgeräte ohne diese Fehler. Wie wurde das Gerät überhaupt denn geprüft... So ein Gutachten bedeutet, dass auf meine Fehlerbeschreibung überhaupt nicht reagiert wurde, sondern es wurde einfach nur ein schablonenhafter Test auf Fehler durchgeführt. Man sollte einfach nur, genauso so wie der Kunde, das eingeschalteter Gerät 2-3 Stunden lang beobachten und dann hätte man den Fehler doch genau so wie ich bemerkt. Es macht mir echt keinen Spaß, deswegen Stress zu haben, ohne normal funktionierenden Fernseher zu sitzen, für den ich eigentlich Geld bezahlt habe, Abholkosten ohne Sinn zu tragen und letztendlich für das alles Zeit zu verschwenden. Daher verlange ich von Ihnen das Gerät bei mir per DHL wieder zur Überprüfung abzuholen, diesmal aber auf Ihre Kosten. Sie könnten sich sogar selbst von diesem Fehler überzeugen, wenn Sie das eingeschlossenes Gerät zumindest 2 Stunden beobachten würden, obwohl ich nicht verstehe, wieso ich ohne meine Schuld wegen Hin- und Hersendung des Gerätes so lange ohne Fernsehen sitzen muss. Es gibt ein Fehler und wenn der Hersteller nicht in der Lage ist, deren Ursache festzustellen, dann erstatten Sie mir bitte den Kaufpreis.
Mit freundlichen Grüßen"
Habe aber diese Nachricht nicht weggeschickt, da ich Ihre Meinung dazu brauche, bzw. was kann ich in dieser Situation tun,welche gesetzliche Ansprüche ich habe und wie ich meine Nachricht formulieren soll
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Woher bekommt Dein Fernseher das Signal?
Bei meinem Fernseher habe ich mit DVB-T auch immer kurzzeitige Aussetzer, wenn der Kompressor des Kühlschranks anspringt.
Kannst Du bei Dir solche Störquellen ausschließen?
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Rechtlich ist es so, dass du das Vorhandensein eines Sachmangels (um einen solchen handelt es sich) beweisen musst. Sicher schaust du nicht immer allein fern und hast somit wahrscheinlich auch einen Zeugen fuer das sporadische Auftreten des bemaengelten Defekts. Falls du diesen mangel erstmals innerhalb der ersten 6 Monate ab Uebergabe des Geraets an dich reklamiert hast, musst du hingegen nicht beweisen, dass der Defekt schon von Anfang an vorhanden war. Da du schreibst, du hast den Fernseher vor 7 Monaten gekauft, gehe ich mal davon aus, dass deine erste Reklamation noch innerhalb dieser Sechsmonatsfrist erfolgte.
Dann lass den ganzen Sermon weg und schreibe nur kurz und knapp, dass du dich auf die gesetzliche Sach- und Rechtsmaengelhaftung des Haendlers beziehst, das Geraet einen durch Zeugen beweisbaren Sachmangel hat und dieser auch nach dem bereits erfolgten Reparaturversuch weiterhin vorliegt. Weiterhin erbittest du mit Fristsetzung (14 Tage sollten reichen) einen Vorschlag des Haendlers, wie denn nun weiterhin verfahren werden soll. Fuer das erfolglose Verstreichen der Frist kuendigst du vorsorglich den Ruecktritt vom Kaufvertrag an, da sich dann aus dem vevrstreichenlassen der Frist in Zusammenhang mit dem bisherigen Verhalten des Haendlers ergibt, dass dieser die Nachbesserung endgueltig abgelehnt hat.
Dies alles schoen freundlich und sachlich.
Das ganze Drumherum, das du oben geschrieben hast, ist hingegen voellig ueberfluessig und wuerde sowieso nicht zu einer Loesung beitragen.
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ach so, ich wollte am Ende noch so was schreiben "Ich verstehe, dass Sie nicht der Hersteller sind, aber das Gerät habe ich bei Ihnen gekauft, deshalb reklamiere ich bei Ihnen"