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Erfolg von Rechtsstreit Deutschland - USA

gefragt von Coach55 am 07.11.2009 um 15:54 Uhr

Habe bei ebay.de einen artikel für 1900€ gekauft. habe per paypal überwiesen. dann ein paket aus den usa bekommen. nur leider war der artikel nicht drin sondern nur eine liste mit preisvergleichen aus der usa wo der beste preis oben farbig markiert ist. nachdem ich die beschreibung der auktion nochmal gelesen habe...steht dort das man nicht auf den artikel bietet sondern nur auf ein blatt papier mit dem günstigsten preis der von dem verkäufer herausgesucht worden ist. wort wörtlich: überschrift: camera xy 4539 4 U the best price

und in der beschreibung 5. zeile: in dieser auktion geht es nur um den kontakt zu dem günstigsten händler in amerika.

der rest der beschreibung daten der camera und so weiter ist in deutsch nur das "wichtige" in englisch!

Wozu würdet ihr mir raten???

ist das rechtens? ich kann leider kein englisch? habe ich chancen in der usa rechtlich gegen den verkäufer vor zu gehen??? paypal will nicht bezahlen weil es so in der beschreibung stéht. muss man nicht in deutscher sprache was bei ebay deutschland anbieten?? bitte helft mir

vielen lieben dank coach55


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ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 8. November 2009 00:28
2x
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Analyse:

  1. Du kaufst was im Ausland, obwohl Du das nicht lesen kannst, weil Du des Englischen nicht mächtig bist. Es ist nun mal so, daß Amerikaner die Sachen in Ihrer Landessprache anbieten.

  2. Du jammerst rum, daß PainPal Dir nicht helfen will. Ich habe hier schon öfters geschrieben, daß der Käuferschutz nix taugt.

  3. Die Tips mit vom Kauf zurücktreten mögen in Deutschland helfen, aber nicht in USA.

  4. Ein Paket ist auch in Ordnung, da man nix per email verkaufen und verschicken darf.

  5. Bliebe eventuell noch eine falsche Kategorie, aber PainPal hat ja schon abgewinkt.

  6. Nun ja, ich will Dich nun nicht auch noch ärgern, Du hast halt was dazugelernt.


WhiteAngelmzg
beantwortet von WhiteAngelmzg am 7. November 2009 15:57
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ich halte die erfolgsaussichten im bezug auf die zu erwartenden kosten recht gering

Kommentar von Coach55 am 7. November 2009 15:58

wieso? bitter erläuter mir deine vermutung

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 7. November 2009 16:09

sekbst wenn der fall vor ein deutsches gericht käme und du gewinnen solltest, wie willst du an dein geld kommen? es gibt kein vollstreckungsabkommen mit den usa.


wim50
beantwortet von wim50 am 7. November 2009 16:02
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Die 1900 Eier kannst du voraussichtlich in den Wind schreiben. Erstens ist es kein Betrug, wenn die Beschreibung richtig ist und zweitens müsstest du wahrscheinlich in den USA klagen. Abgesehen von den Kosten sind die Erfolgschancen gering. Dumm gelaufen.


biggie55
beantwortet von biggie55 am 7. November 2009 15:58
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auch bei ebay deutschland fallen immer wieder menschen auf solche angebote rein...der zu ersteigernde artikel war richtig beschrieben.du hast keine chance...auch in deutschland nicht.


adianthum
beantwortet von adianthum am 7. November 2009 15:59
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Da solltest du lieber mal in einem Verbraucherschützerforum oder bei einem Anwalt für Verbraucherrecht nachfragen. Ich wweiß nicht ob hier so ein Anwalt im Forum unterwegs ist. Aber deinen Ärger kann ich gut nachvollziehen!


Kommentar von Coach55 am 7. November 2009 16:02

ich bin kurz vorm verzweifeln!!! würde ich sowas in den usa machen würden sie mich bestimmt direkt verhaften aber in deutschland kann ja jeder machen und tuen was er will...helft mir!!! wieso paypal da nicht sagen kann das war täuschung??? versteh ich nicht es ist doch offensichtlich, dass es in erster linie um den betrug ging

Kommentar von Simple_avatar2smallalphadevil am 7. November 2009 16:07

hört sich blöd an, aber wenn du dich an spiegel tv wendest finden die noch ein paar leidensgenossen, und dann könnste was erreichen.


anonym
beantwortet von quietprof am 7. November 2009 16:00
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Also, erstmal, scheint dort ja tatsächlich angegeben gewesen zu sein, dass Du nicht auf den Artikel bietest, sondern nur auf den Kontakt. Somit ist der Vertrag ja rechtsgültig. Für eine Klage wird es kompliziert. Du müsstest Dir in den USA einen Anwalt nehmen, der für Dich klagt. Und damit wird es teuer und die Aussicht auf einen Prozess ist noch kläglicher, da sich wegen der Höhe dort keiner erst die Mühe machen wird, einen Prozess zu führen. Bist Du Dir sicher, das der Anbieter auch aus den USA kommt?


anonym
beantwortet von gehilft am 7. November 2009 16:01
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Hoffe du machst Scherze, sonst hast ein Problem.

Wenn das erst kürzlich passiert und es ein gewerblicher Verkäufer-- tritt vom Kauf zurück. Ist der als Privat eingetragen, dann hast schlechte Karten.

Glaub aber du machst Scherze, wer überweist schon €1.900 an Xy und dann nicht mal Englsich können---

Kommentar von Coach55 am 7. November 2009 16:05

es sah doch alles wie eine echte auktion aus private fotos, daten, beschreibung... und ich dachte die paar englischen sätze sind für englischesprechende kunden. der preis war auch noch ok! und nein ich mach keine scherze!!

aber wieso sollte keiner einen prozess führen wollen in den staaten sind doch immerhin fast 2000 euro...würde sich ein anwalt in deutschland drüber freuen...

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 16:11

Weil deutsche Anwälte nicht zugelassen sind in den USA.

Kommentar von gehilft am 7. November 2009 16:16

Also, wenn die Einsparung die man dir angeboten, nicht im Verhältnis steht zu dem Verkaufspreis, dann hast schon Möglichkeiten-- wie z.B wegen Wucher--- aber sparst du mit seinem Tipp mehr als bezahlt, dann sieht es shclecht aus.

Du erwähnst auch nicht ob es eine Auktion war und du selber so hoch geboten, oder ob es Fixpreis war.

Kontaktier Ebay und Paypal--- sag du gehst an die Öffentlichkeit oder Tv, würd ich dann aber auch machen, denn es sind ja nicht €20,00

Du kannst schwere Täuschung angeben, Paypal soll den Käuferschutz aktivieren und das Geld dir zurückgeben--- glaub nicht das die Bock auf negative Schlagzeilen haben.

Was willst Amerika und Prozess-- mach mal hier einen und schau wie weit mit €2.000 kommst--- na weit spuckt der Anwalt da nicht und was raus kommt weisst auch nicht.


alphadevil
beantwortet von alphadevil am 7. November 2009 16:04
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das is schei*e! andere leute so über den tisch zu ziehen. ich würde mir an deiner stelle die ebay-agbs mal durchlesen, ob die nummer die der da abgezogen hat, nicht schn von ebay verboten ist. wenn ja, denke ich könntesd du da dein geld zurückverlangen (bin nishct sicher) aber ich denke, dass mit der us-rechtsprechung da nicht viel anzufangen ist: google malnach amerikanischen gerichtsurteilen, dann weißt du was ich meine (katze im micro 8mio dollar usw). wenn dann denke ich hilft nur der gang zum spezial-anwalt, mit rechtsschutzversicherung eig kein problem...

wen du den "artikel" für 1900€ ersteigert hast, dann kann man davon ausgehen, dass andere leute auch der meinung waren, hier auf den wirklichen artikel zu bieten.

ich denke, dass bei solchen rechtsfragen das deutsche recht gilt, da doch hoffentlich bei ebay DE gekauft, oder ???

das alles hört sich für mich so ähnlich wie eine abofalle an: ganz groß steht GRATIS DOWNLOAD drüber, und unten, hellgrau auf weiß, steht der link zu den AGBs wo dann in der untersten ecke noch die kosten stehen: 500,00€!! sauerei! ich wünsche alles gute, und lass dich nicht unterkriegen.

PS: freundlich email an ebay könnte helfen, um den rechtsstatus zu klären, aber schreib bitte nicht rein, dass du kein en glisch kannst, oder den hinweis 'überlesen' hast! scheib du dachtest, du bietest, zahlst, bekommst den artikel und gut is! statt des erwarteten artikels findest du nur den zettel...

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 16:07

Wie bei Ebay schon ganz richtig vermerkt, hält sich Ebay aus allen Rechtsstreitereien heraus.


anonym
beantwortet von Coach55 am 7. November 2009 16:10
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oh man was habe ich da nur gemacht!!! es war ja ebay.de - daher denke ich das es deutsches recht ist...nur wie komme ich an den verkäufer in den staaten ran...

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 16:13

Natürlich würde deutsches Recht eigentlich greifen, da die USA aber keine Rechtsmittel aus Deutschland anerkennen und es auch kein beiderseitiges Abkommen gibt, musst Du in den USA klagen. Und was die Adresse angeht, hast Du die nicht erhalten bei der Zahlungsabfrage auf Ebay (Anschrift/Name etc...)?

Kommentar von Coach55 am 7. November 2009 16:16

doch klar hab ich die adresse??? nur allein der flug in die usa zu einer gerichtsverhandlung würde ja alles sprengen

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 16:21

Siehst Du. Wie willst Du dann noch klagen. Ausserdem, Du hast ja, mal zum Ursprung zurück, auch gar kein Grund. Denn die Angaben auf Ebay waren richtig angegeben. Nur weil Du Dich verlesen hast oder Du nicht viel englisch kannst, was kann dann Ebay oder der Anbieter dafür. Ich denke, es hat sich für Dich erledigt, da ja eigentlich alles korrekt abgelaufen ist. Und das wird Dir wahrscheinlich auch Ebay sagen/mitteilen sowie jeder deutsche Anwalt.

Kommentar von Coach55 am 7. November 2009 16:25

aber ich müsste ja vieleicht garnicht beim prozess selber anwesend sein..reicht doch wenn der anwalt erscheint.. in deutschland muss man ja als kläger auch nicht vor gericht erscheinen,oder

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 19:23

Nicht in den USA (Anwesenheitspflicht)

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 11. November 2009 18:12

Ja, dann fliegt der Anwalt 1. Klasse und möchte außerdem noch Spesen.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 7. November 2009 16:15
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Die Chancen sind in der tat sehr gering. Auch wenn jedem klar sein dürfte, dass niemand auf ein Stück Papier bietet, sehe ich da kaum Möglichkeiten, etwas vor Gericht zu erreichen.

Ebenso werden die Kosten den bereits bezahlten betrag wahrscheinlich bei weitem übersteigen.


anonym
beantwortet von Coach55 am 7. November 2009 16:23
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aber wenn ich dann einen prozess gewinne würde müsste der ami doch die kosten tragen... der ami könnte mich ja auch nicht in deutschland anzeigen und vor gericht ziehen??? oder verstehe ich jetzt nix mehr... man müsste das doch vor dem deutschen gericht austragen???aber wie bekomm ich den ami nach deutschland???

wofür hat paypal denn dann nen käuferschutz??? man!!! ich kann doch auch nicht bei ebay usa was reinstellen und das wichtigste in deutsch schreiben und hoffen das jemand bietet der kein deutsch kann... oder ist es wohl so bei mir, dass englisch ja die weltsprache ist???

finde bei ebay keine regel das man nur in der landessprache anbieten darf

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 16:27

Häh? Wenn dort in einer Sprache etwas angeboten wird, die ich nicht verstehe, dann biete ich doch nicht. Und wenn, gehe ich einen bindenden Vertrag ein. Da bist Du selber schuld, hättest ja nicht bieten müssen auf eine Sprache, die Du nicht verstehst. Und glaub mir, ein Amerikaner hat keine rechtliche Veranlassung, sich einem deutschen Gericht stellen zu müssen, selbst, wenn ein haftbefehl existiert. Und es wird auch keine US Judikative selbst bei einem Haftbefehl einschreiten. Somit, noch immer, könntest Du nur drüben klagen.Und zuletzt, der Käuferschutz: Für Paypal hat doch alles geklappt. Somit ist PayPal auch raus aus der Sache.

Kommentar von Coach55 am 7. November 2009 16:31

ja gut! das müsste ich jetzt das gleiche spiel bei ebay.com treiben, um mein geld wieder zu bekommen...oder wie würdet ihr euch verhalten??? ich könnte ktzen

Kommentar von gehilft am 7. November 2009 16:35

es geht in Ebay um verkaufen, Sprache ist weniger der Regler, wenn es auf chinesich geht, kannst auch in der Sprache einstellen-- verkaufst in Germany vermutlich weniger, aber dafür China. Der hat das auch sicher nicht in Ebay DE eingestellt--- Ebay.com ist Amerika, wenn der angibt das er nach Europa auch liefert, so ist der Artikel für dich auch sichtbar und "ersteigerbar" (null Ahnung ob es das Wort gibt:-)

Lass das Gerichte Zeug- und das mit Ebay de, das hat der sicher nicht dort eingestellt!!! Sondern Ebay.com also Amerika und du hast es angeklickt, wäre es über DE gegangen hätte er auch eine deutsche Beschreibung verwendet.

Logge dich ein bei Ebay.com und send denen eine Mail, vielleicht machen die was--- lass es jemand machen der englsich kann

Kommentar von Coach55 am 7. November 2009 16:39

nein!!! es war definitiv bei ebay.de drinne! nicht ebay.com!!!

Kommentar von Coach55 am 7. November 2009 16:41

und außerdem war ja sagen wir mal 93% auf deutsch geschrieben und nur die kernaussage das es nicht um eine kamera geht auf englisch

Kommentar von quietprof am 7. November 2009 19:25

Trotzdem ist der Vertrag rechtsgültig und nicht als Betrug zu werten. Eher, genaugenommen dann nur Deine eigene "Blödheit". Oder willst Du den Anderen für Dein Handeln verantwortlich machen?


anonym
beantwortet von privat089 am 8. November 2009 10:42
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Mit ebay macht man keine Geschäfte.Im kleinen wie im grossen ist bekannt,dass der amerikanische(USA)Imperialist,weltweit,schuld ist an der Wirtschaftlich-Politischen Lage. Der zieht weiterhin,auch seine Partner/Freunde mit in einen Abgrund ungeahnten Ausmahsses. Allein verantwortlich für die derzeitige Weltwirtschaftskrise.Das sagt doch alles. Alles hat seinen Anfang.Von ein € bis milliarden €.

Kommentar von gehilft am 8. November 2009 12:36

ja und was tun, Schafe züchten? Geschäfte resultieren aus Angebot und Nachfrage, der Markt reguliert selbst den Preis, ausgenommen ein Monopol ist drauf. Oder Banken die sich unetreinander absprechen bezüglich Gebühren usw--- das da alles fast ident ist schon komisch.

Was hat das mit Amerika zu tun--- sei froh das es die gibt, sonst wären manche aus Asien schon längst am Drücker-- Oder ist dir Kommunismus lieber, alles gehört allen und allen ist alles Sch... egal, gehört ja auch dem anderen--- tolle Wirtschaft hatten die. Es gibt auch in Deutschland Betrüger, da hätte der gar nicht nach Amerika müssen um das Geld loswerden--- Amerika hat mit dem nicht viel zu tun, also Bitte!

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 11. November 2009 18:23

Rot Front, Genosse!

Hier ist nur jemand sehr blauäugig auf einen uralten Trick reingefallen:

Verkaufe Zeitmaschine Originalverpackung

Man bietet nicht auf Dinge, wenn man sich nicht ausreichend informiert. Und schon gar nicht im Ausland, denn der Gerichtsstand ist in diesem Fall immer der des Verkäufers. Wenn der ersteigerte Artikel der Beschreibung entspricht, hat man selbst vor einem deutschen Gericht schlechte Karten, geschweige denn in den USA.

Deine Einschätzung der Sachlage mag gar nicht so weit her geholt sein, sie hat aber mit dem geschilderten Fall rein gar nichts zu tun.

Kommentar von gehilft am 11. November 2009 18:43

@wim50 --- Korrekt und stimmt!!! --


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