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Zuvor hätten der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW), der Verein Wirtschaft im Wettbewerb (WIW) und der Branchendienst „Versicherungstip“ in einer gemeinsamen Aktion dagegen geklagt. Anlass dazu gäbe die Tatsache, dass Tchibo laut AfW bisher nicht über eine zum Vertrieb von Investmentfonds notwendige Erlaubnis nach Paragraf 34c Gewerbeordnung verfüge.





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