Erfahrungen mit Pfandleihhäusern?

4 Antworten

Nein, Du musst die Wertgegenstände dem Gerichtsvollzieher melden, auch wenn sie derzeit im Pfandhaus sind. Das ist sonst Betrug.

also kann er sie mir doch wegnehmen?? :O

@outlastminion19

Wenn sich das Lohnt, wird er sie Auslösen und versteigern. Ob das lohnt, ist eine andere Sache.

Hallo,

bereits verpfändete Gegenstände (die vor Ort im Pfandhaus abgegeben werden)  können nicht nochmals von einem Gerichtsvollzieher gepfändet werden.

1. Ein Gerichtsvollzieher kann allerdings einen Beschluss beim Pfandleiher abgeben, dass das Pfandgut nicht an den Eigentümer ausgehändigt werden darf.

2. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit + einem Sicherungsmonat (i.d.R. insgesamt 4 Monate) wird der Artikel in einer der nächsten Versteigerungen aufgeboten. Insoweit dort ein Überschuss erzielt wird, kann der Gerichtsvollzieher diesen beanspruchen.

Viele Grüße

Guten Tag,

vermutlich ist es egal wo sich die Sachen befinden. Ein Gerichtsvollzieher kann nur das pfänden, was er in (D)einer Wohnung vorfindet.

Ein entsprechender Hinweis (Pfandschein) würde sicher Misstrauen und mehr auslösen bei einem Gerichtsvollzieher. (Falls er ihn findet)

Dinge, die Du ins Pfandhaus bringen möchtest, sind -wie bekannt- auch mit zusätzlichen Kosten verbunden. 

Mach Dich dazu einfach online schlauer.....

okay dann habe ich ein paar Fragen ;)
1) wenn sie sich nicht in meiner Wohnung befinden kann er also auch nichts pfänden ?
2) das handy was ich von meiner Mutter geschenkt bekommen hab und für dessen Vertragskosten mein Vater aufkommt kann nicht gepfändet werden ?
3) was ist mit meinem Laptop ( vor ca einem jahr gekauft, beleg ist bei meinem Jugendamt ? und nicht nachweisbar, dass es meiner ist.. hat windows 10 installiert... wird er gepfändet ?

@outlastminion19

Sorry, bin keine "Fachfrau", habe bisher nur pfänden lassen und erlebt, dass notfalls Offenbarungseid - vor Ort- statt gefunden hat. Dein Laptop -wenn vorhanden- wird u. U. zur Pfändungsmasse, da in Deiner Wohnung. Du musst belegen, dass er Dir nicht gehört.

Mach Dich online schlauer...bitte!

" Ein Gerichtsvollzieher kann nur das pfänden, was er in (D)einer Wohnung vorfindet."

Das ist falsch. Nur weil die Sachen anderswo sind, sind es immer noch seine und damit Pfändbar.

Der Gerichtsvollzieher kann nichts pfänden, was du schon ins Leihhaus gegeben hast.