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Erdungsklemmen an den Außenleitern?, nach BGV A3 beim arbeiten an elektrischen Anlagen

gefragt von jouknow am 02.11.2009 um 18:16 Uhr

Lese gerade was über die 5 Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen.

Da steht, nachdem die Anlage Spannungsfrei geschaltet ist, soll man die Außenleiter mit speziellen Kurzschlusseinrichtungen bzw. Erdungseinrichtungen mit Erde verbinden!

Das hab ich noch nirgends so gesehen. Bei Tüv abnahmen wo Messungen durchgeführt wurden, oder neue Geräte eingebaut werden. Oder der Elektromeister beim anbringen von Steckdosen die Sicherung raus nimmt.

Ist das nun eine wichtige Regel nach BGV A3 und keiner macht es oder gibts das garnicht.

PS: Quelle: "Schutzmaßnahmen" vom Westermannverlag

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anonym
beantwortet von dietmar632 am 2. November 2009 18:25
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hallo

im Hausbereich findet man es selten, aber in großen Schaltanlagen wird es gemacht, aber immer erst freischalten und Spannungsfreiheit feststellen

Kommentar von jouknow am 2. November 2009 18:34

Hallo Dietmar

ja, das wäre Regel 3! Aber warum nur? (Sind 230V nicht tötlich genug ... ) Ich nehme an das da viele sehr nachlässig sind, hm?

Kommentar von dietmar632 am 2. November 2009 18:37

ich weiß es auch 230 V reichen für den Stromtod, ich klemme meist die Sicherung ab, sonst die NH Sicherung raus weit weg legen und den Sicherungskasten verschließen mit Schild es wird gearbeitet. Habe noch Niemand gesehn der im Wohnungsbau erdet und kurz schließt. Eigentlich sehr gefährlich.

Kommentar von jouknow am 2. November 2009 18:42

Ich muss sowas ja nicht machen, aber ich kann mir vorstellen das es auch ziemlich lästig ist dieses Erdungskabel an die Außenleiter immer an und ab zu klemmen.

Du hast mich meinem Verständnis wieder einmal ein Stück weiter gebracht. Danke.

Kommentar von dietmar632 am 2. November 2009 18:48

ja normal hat man das nur dabei wenn man in großen Schaltanlagen arbeitet, die meisten machen nur Sicherung raus, ich klemme meistens noch ab. ist mir sicherer, man hängt ein wenig am Leben.

Kommentar von jouknow am 2. November 2009 19:46

Also für mich ist eine Große Schaltanlage schon ein einfacher Schaltschrank. :-)


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Sandmann2000
beantwortet von Sandmann2000 am 3. November 2009 06:15
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Diese Vorgehensweise ist Vorschrift. Kommt aber insbesondere bei solchen Anlagen in Betracht, wo der verantwortliche Bauleiter die technische Ausdehnung des Netzes nicht überwachen kann. Zum Beispiel an Freileitungsnetzen oder Hochspannungsnetzen der Bahn. Oder, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, das es Sachbedingt zu statischen Aufladungen kommen kann. Bei einer Hausinstallation ist diese Vorgehensweise eher nicht praktikabel.

Kommentar von jouknow am 3. November 2009 13:28

"Bauleiter die technische Ausdehnung des Netzes nicht überwachen kann" Also auch in der Haustechnik. Der Bauleiter wäre hier der Elektromeister selbst.

Es scheinen viele Elektroinstallateure ohne Versicherung unterwegs zu sein. ;-)

Kommentar von jouknow am 3. November 2009 13:43

Es ist übrigends § 6 Abs. 2 in BGV A3



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