Sollte man grundsätzlich einen Erbvertrag mit einem Rücktrittsrecht vereinbaren? Ich denke da z.B. an eine veränderte Lebenssituation in meinem Leben, wo ich vielleicht den Vertrag gar nicht mehr erfüllen kann oder möchte. Wozu würdet ihr mir raten?

nach § 2293 BGB kann der Erblasser von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt ím Vertrag vorbehalten hat; nach § 2296 Abs. 2 BGB bedarf die Erklärung des Rücktrittes der notariellen Beurkundung; also einfach zurücktreten mittels schriftlicher Erklärung geht nicht bzw. entfaltet keine Wirkung

Einfach den alten Vertrag zu gegebener Zeit widerrufen und eine neue Verfügung treffen.