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Erbvertrag mit Rücktrittsrecht vereinbaren?

gefragt von jens42 am 06.04.2009 um 9:07 Uhr

Sollte man grundsätzlich einen Erbvertrag mit einem Rücktrittsrecht vereinbaren? Ich denke da z.B. an eine veränderte Lebenssituation in meinem Leben, wo ich vielleicht den Vertrag gar nicht mehr erfüllen kann oder möchte. Wozu würdet ihr mir raten?

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Recht x 35.195 Finanzen x 23.707 Vertrag x 1.862 Erbe x 770 Testament x 279 Rücktritt x 100 Rücktrittsrecht x 17 Erbvertrag x 14

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 6. April 2009 10:56
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nach § 2293 BGB kann der Erblasser von dem Erbvertrag zurücktreten, wenn er sich den Rücktritt ím Vertrag vorbehalten hat; nach § 2296 Abs. 2 BGB bedarf die Erklärung des Rücktrittes der notariellen Beurkundung; also einfach zurücktreten mittels schriftlicher Erklärung geht nicht bzw. entfaltet keine Wirkung


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 6. April 2009 10:01
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Einfach den alten Vertrag zu gegebener Zeit widerrufen und eine neue Verfügung treffen.



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