Frage von Fragezeichenmal 01.10.2011

Erbvertrag - Pflichtteilsberechtigte, kann der Pflichtteil einfordert werden

  • Hilfreichste Antwort von ichweisnix 02.10.2011
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    zu Punkt 1. Die Anwartschaft auf eine Nacherbschaft ist normalerweise ein übertragbares Recht. D.h. das wenn sie sterben, dann Erben ihre Erben die Anwartschaft. Dies wird ausgeschlossen. Sollte einer der Nacherben sterben, erbt der andere Nacherbe folglich komplett.

    Punkt 2 Schließt aus, das das Testament durch das Auftauchen eines neuen Pflichtteilberechtigen (Kind des Erblassers) angefochten werden kann. Die Formulierung schlicht also die Wirkung von §2079 BGB aus. http://dejure.org/gesetze/BGB/2079.html

    Bedeutet das, das kein Pflichtteil eingefordert werden kann?

    Nein, der Pflichtteil kann durch einen Erbvertrag grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

    Und ist der geschiedene Vater, welcher seid unserer Kindheit nicht mehr zu sehen war, auch noch Pflichtteilsberechtigt ?

    Wenn der leibliche Vater der Erblasserin ist ja.

  • Antwort von didis 01.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bei Punkt 1. wird gemeint, dass Dein Erbteil, falls Dir etwas zustoßen sollte, nicht weitervererbt werdeden kann. Also Deine Hinterbliebenen könnten dann diesen Erbteil nicht einfordern. Und Du könntest diesen Erbteil auch nicht vertraglich weiterverkaufen. Soll es ja geben. Punkt 2. finde ich etwas unglücklich ausgedrückt. Möchte Dir lieber nichts falsches erzählen.

  • Antwort von newcomer 01.10.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ludwig frag Notar!

  • Antwort von imager761 02.10.2011

    Um es kurz zu machen: als Bruder hast du keinen Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass deiner verstorbenen Schwester. Ebensowenig eure Mutter.

    Dir allein (das meint Pkt. 1) steht lediglich die verfügte Nacherbschaft und auch nur dann zu, wenn du sie erlebst, also dein Schwager als Vorerbe vor dir verstirbt.

    G imager761

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